Auszug - Bebauungsplan XVI-44 ("Charlottenstraße") hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Gemäß § 19 (3) GO ist die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen und wurde vorab in den A. f. StaB zur Beratung überwiesen. Die Beratung dort ist bereits erfolgt. Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme.
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