Auszug - Ertüchtigung des Woltersdorfer Weges für den Fahrradverkehr
Herr Zellmer begründet den Antrag. Herr Thies weißt auf den Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters im Woltersdorfer Weg und im Mühlenweg hin. Bezirksamt: der Baumbestand im Mühlenweg ist denkmalgeschützt und somit kann ein Asphaltweg, mittig der Straße, als Fahrradweg nicht genehmigt werden. Der Ausbau des Woltersdorfer Weges ist eventuell für Anfang 2018 geplant. Dann kann auch mittig der Fahrbahn ein 2 m breiter Asphaltstreifen für Radfahrer angelegt werden. Die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt auch nach dem Ausbau bestehen. Bürger: der Radweg mittig der Straße und rechts und links Kopfsteinpflaster ist nicht optimal, da die Kraftfahrzeuge dann auf dem Asphaltstreifen bzw. Radweg fahren. Bezirksamt: ein Asphaltstreifen mittig der Straße ist auch nur bei geringem Verkehr möglich. Bürger: bei dem Woltersdofer Weg handelt es sich um eine stark befahrende Straße, da Firmen zu den Anliegern gehören. Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zu.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.10.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:3) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.
Drs. VIII/0273 Das Bezirksamt wird ersucht, den Woltersdorfer Weg für den Radverkehr zu ertüchtigen, um einen fahrradgerechten Zugang zum S-Bahnhof Rahnsdorf zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 2; Enthaltung: 3. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |