Auszug - Radfahren im Treptower Park gestatten
Die antragsstellende Fraktion begründet den Antrag. Bezirksamt: Radfahren ist in Grünanlagen gesetzlich ausgeschlossen. Zuständig ist das Berliner Grünanlagengesetz. Nur gezielte Ausnahmen sind möglich. Da zwei Radwege vorhanden sind und die Seepromenade besonders an Wochenenden stark von Fußgängern angenommen wird, ist eine Ausnahme nicht möglich. Außerdem müssen Verstöße der Radfahrer durch das Ordnungsamt geahndet werden. Das bedeutet auch mehr Personalaufwand. Herr Böhme: die Parkanlagen sind zur Erholung aller Bürger da. Eine Erlaubnis wäre eine Bevorzugung der Radfahrer gegenüber anderen. Herr Thies: der 2. Absatz des Antrages soll wegfallen. Herr Schubert: es sind keine Probleme zwischen Fußgänger und Radfahrern in den Parkanlagen bekannt. Hat das Ordnungsamt in der Vergangenheit geschützte Grünanlagen kontrolliert? Ordnungsamt: Kontrollen wurden durchgeführt. Zahlen von Ordnungswidrigkeiten liegen hier nicht vor. Herr Tyx: spricht sich für eine Änderung des Antrages aus. Herr Reimer: spricht sich für eine Ermittlung der Anzahl von Radfahrern im Park aus. Der Ausschuss stimmt dem Antrag in geänderter Fassung zu: „Radfahren in Grünanlagen gestatten“; 1. Absatz streichen; 2. Absatz „außerdem“ streichen. Stimmenabgabe: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.10.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt und Naturschutz und Grünflächen mehrheitlich (8:5:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Drs. VIII/0269 Radfahren in Grünanlagen gestatten Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass das Grünanlagengesetz – analog zu Hamburg – dahingehend verändert wird, dass das Radfahren auch in geschützten Grünanlagen grundsätzlich gestattet ist.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8; dagegen: 5; Enthaltung: 1. |
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