Auszug - Ausweisung der ehemaligen Teilfläche des landeseigenen Friedhofs Baumschulenweg als Hundeauslaufgebiet
Herr Vogel kündigt an, dass von seiner Fraktion weitere Anträge zur Ausweisung von Hundeauslaufgebieten folgen. Er sieht eine Verpflichtung aus dem geänderten Hundegesetz. Bisher konnten vom Bezirksamt noch keine Flächen für Hundesauslaufgebiete gefunden werden, obwohl der Wunsch und die Nachfrage groß sind.
Herr Gillner verweist auf die Hundefreilauffläche am Kanal gegenüber und findet es pietätlos, wenn Hunde auf der ehemaligen Friedhofsfläche buddeln dürfen und Knochen aus den Gräbern holen. Die Gräber wurde nicht umgesiedelt und Fläche ist daher nicht frei von sterblichen Überresten.
Frau Dr. Lehmann verweist darauf, dass die Fläche Teil des Grünverbundes ist und mit Baum- und Gehölzbestand versehen ist und so dicht bewachsen ist, dass auch kein Hund durchkommt.
Herr Hinz verweist darauf, dass die Pietätsfrist bereits verjährt ist.
Der Antrag wird abgelehnt: Abstimmung: 2/9/4. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.10.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:9:4) die Ablehnung des Antrages. Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 9; Enthaltung: 4. |
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