Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans 9-22 - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 9-22
Das Bezirksamt erläutert kurz den Verfahrensfortgang seit der Beschlussfassung der BVV über die Abwägung am 29.09.2016. Frau Stantien bittet um Auskunft, ob die vom Bauherrn geleisteten Zahlungen zum Schulbau auch für den damit verbundenen Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung verwendet werden und wie der Radweg gesichert wird? Das Bezirksamt legt dar, dass die Gelder nur für den Ausbau der Schule gedacht sind, die Umzugskosten werden zwischen Schulamt und Jugendamt abgestimmt. Die Gestaltung des Radweges ergibt sich aus dem städtebaulichen Vertrag.
Herr Zellmer weist auf mögliche Widersprüche bei der Darstellung zur Entwässerung hin. Nach Auskunft des Bezirksamt besteht kein Widerspruch, die Einleitung erfolgt danach auf zwei unterschiedlichen Wegen.
Herr Döring fragt zu den Verkehrsauswirkungen nach, insbesondere zum Knotenpunkt Ottomar-Geschke-Straße? Das Bezirksamt verweist auf die geplante Rechtsabbiegerspur, eine zusätzliche Linksabbiegerspur aus der Oberspreestraße war nicht umsetzbar. Daraus folgen die Begrenzungen für die Zahl der geplanten Einwohner. BzStR Hölmer führt aus, dass das Bezirksamt weiter eine Taktverdichtung bei der S-Bahn erreichen will, sieht dafür aber erst steigende Chancen, wenn in Folge des Vorhabens die Einwohnerzahlen steigen.
Frau Stantien fragt nach, ob das Ergebnis eine Verdoppelung der Einwohnerzahlen ist (von 1200) oder die Grenze von 1800 Einwohner eingehalten wird? Das Bezirksamt stellt klar, dass der B-Plan das Ziel verfolgt, eine Grenze für den Zuwachs um 1800 Einwohner einzuhalten.
Der Ausschuss empfiehlt mit 13/0/1 die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Nach §19 (3) GO wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:
Drs. VIII/0282 Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: 1.Den Entwurf des Bebauungsplans 9-22 vom 12. November 2015 mit Deckblatt vom 20. Oktober 2016 (Anlage 1 zum BA-Beschluss 101/2017) nebst Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss 101/2017).
2.Den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-22 (Anlage 3 zum BA-Beschluss 101/2017).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.10.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 1. |
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