Auszug - Lärmschutzproblem Brauerei auf dem Schloßplatz
Bezirksstadtrat Hölmer: Es gab Beschwerden wegen Lärm, Schlossplatz ist Wohngebiet, Lärmberechnung ist erfolgt, der Lärmpegel von 40 dB muss ab 22:00 Uhr eingehalten werden. Selbst der Betrieb eines Außentisches ist dann nicht mehr möglich. Die Inhaberin hat sich damit abgefunden. Es läuft noch ein Verwaltungsverfahren. |
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