Auszug - Baumschutzverordnung  

 
 
26. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 03.03.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Raum 001
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/0813 Baumschutzverordnung
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneUmGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Nach Begründung des Antrags durch die antragstellende Fraktion erläutert der Bezirksstadtrat Herr Schneider nochmals, dass der festzuschreibende Stammumfang bei 1,30 m Höhe lange Zeit ein Dissenspunkt, auch im zuständigen Fachausschuss des RdB, war und m

Nach Begründung des Antrags durch die antragstellende Fraktion erläutert der Bezirksstadtrat Herr Schneider nochmals, dass der festzuschreibende Stammumfang bei 1,30 m Höhe lange Zeit ein Dissenspunkt, auch im zuständigen Fachausschuss des RdB, war und man sich jetzt auf 80 cm bei 1,30 m geeinigt habe.

Im Anschluss an die lebhafte Diskussion im Ausschuss erbringt die Abstimmung folgendes Ergebnis:

4 Ja, 4 Nein, 5 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung des Antrages:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rahmen der Novellierung der Baumschutzverordnung außer zu den bisherigen Punkten lt. Antwort zu Pkt. 4 der Großen Anfrage V/471 (hier 4.1.-4.6.) intensiv dafür einzusetzen, dass:

-  alle Laubbäume mit einem Stammumfang ab 60 cm geschützt sind

-  die Nadelbäume weitestgehend ebenfalls ab 60 cm im Schutzbereich verbleiben und nicht nur Kiefer, Eibe und Lärche betreffen

-  schwachwüchsige Baumarten ihr bisheriges gesondertes Schutzmaß behalten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                4.                     dagegen:          4.                     Enthaltung:        5.


 
 

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