Auszug - Baumschutzverordnung
Nach Begründung des Antrags
durch die antragstellende Fraktion erläutert der Bezirksstadtrat Herr Schneider
nochmals, dass der festzuschreibende Stammumfang bei 1,30 m Höhe lange Zeit ein
Dissenspunkt, auch im zuständigen Fachausschuss des RdB, war und man sich jetzt
auf 80 cm bei 1,30 m geeinigt habe. Im Anschluss an die lebhafte
Diskussion im Ausschuss erbringt die Abstimmung folgendes Ergebnis: 4 Ja, 4 Nein, 5 Enthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung des Antrages: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rahmen der Novellierung der Baumschutzverordnung außer zu den bisherigen Punkten lt. Antwort zu Pkt. 4 der Großen Anfrage V/471 (hier 4.1.-4.6.) intensiv dafür einzusetzen, dass: -
alle
Laubbäume mit einem Stammumfang ab 60 cm geschützt sind -
die
Nadelbäume weitestgehend ebenfalls ab 60 cm im Schutzbereich verbleiben und
nicht nur Kiefer, Eibe und Lärche betreffen -
schwachwüchsige
Baumarten ihr bisheriges gesondertes Schutzmaß behalten. Abstimmungsergebnis: dafür: 4. dagegen: 4. Enthaltung: 5. |
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