Auszug - Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre 9-63/17 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof - aktueller Stand
Herr BzStR Hölmer erklärt welches Instrument die Veränderungssperre dem Bebauungsplan geben würde. Man könnte somit die Bauanträge für ein Jahr zurückstellen und wenn nicht grundsätzliches dagegenspricht würde der Bauantrag genehmigt sein. Herr BzStR Hölmer erklärt den aktuellen Stand. BzV Thies: Wir wollen alle den Bebauungsplan auf den Weg bringen und Genehmigungen unterstützen. BzV Vogel: Das Planungsziel des Bebauungsplans soll die Entwicklung des vorhandenen Gewerbes bzw. des dort entwickelnden Gewerbes haben. Das Ziel der Veränderungssperre soll doch das Ziel sein, um mehr Zeit für die verkehrlichen Erschließung zu bekommen. Damit könnten aber Existenzen gefährdet sein. Frau Tillack findet, solange keine Variante der Straßenführung feststeht, eine Veränderungssperre für notwendig. Variante 3-5 der Zuwegung soll mehrheitlich der Ausschussmitglieder nicht berücksichtigt werden. Der schriftliche Bericht ist am 21.07.2017 bei den Ausschussmitgliedern eingegangen, siehe Anhang. Es wurden verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. |
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