Auszug - Neue Überweisungen aus der BVV am 11.05.2017
Es gibt eine rege Diskussion zur Thematik. Unterschiedliche Positionen werden ausgetauscht. Frau Hölling gibt an, dass das Jugendamt zwei Prüfvorgänge für die Zuwendungsanträge nicht gewährleisten kann. Eine Zusammenstellung und Prüfung der Anträge bis Mitte Juni ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Das Jugendamt wird geschätzte Gesamtzahlen vorlegen, sofern dies möglich ist Frau Hölling kündigt eine Beschlussvorlage mit Zeitschiene zu den Zuwendungsanträgen - unter Einbeziehung der Vorschläge der Beschlussvorlage von Herrn Bloch – für den nächsten JHA an. Die Antragspflicht beginnt dann unmittelbar danach.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 0; Enthaltung: 2. |
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