Auszug - Bebauungsplanentwurf XVI-81 ("Dämeritzsee") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Rahnsdorf - Planreife für das Grundstück Fürstenwalder Allee 462, 470, 472, Flurstück 106 (hier: WA 8 des Bebauungsplanentwurfs XVI-81)  

 
 
2. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:02 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0080 Bebauungsplanentwurf XVI-81 ("Dämeritzsee") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Rahnsdorf
- Planreife für das Grundstück Fürstenwalder Allee 462, 470, 472, Flurstück 106 (hier: WA 8 des Bebauungsplanentwurfs XVI-81)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
Verfasser:BA, BauStadtOrd 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Ortsbezüge:Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel

Frau Fink erläutert die Vorlage, 126 WE werden beantragt. Die Bürgschaften liegen vor. Es werden nach kooperativem Baulandmodell einige Wohnungen preisgebunden angeboten (insg. 56 für WA7 und WA8), obwohl der Vertrag nach dem Senatsbeschluss geschlossen wurde. Frau Stantien verweist auf ein paar Unstimmigkeiten bei den Zahlen in Punkt 3 Städtebaulicher Vertrag.

Frau Fink verweist darauf, dass dies durch den hohen Arbeitsdruck durch erkrankte Mitarbeiterinnen passiert und im B-Plan korrigiert wird.

Herr Welters verweist auf die Problematik, dass die Schule weit entfernt ist und Schulplätze knapp werden könnten. Warum gibt es keine Lösung mit dem Investor? Das Schulamt hat zugestimmt, dass die umliegende Schule die Schulplätze ohne Probleme abdeckt.

Herr Zellmer erläutert seinen Unmut über Planreifeverfahren, da die BVV das im Vergleich zum B-Plan nicht beschließen kann, sondern nur zur Kenntnis nimmt und damit Tatsachen für den B-Plan geschaffen werden.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die nach § 19 (3) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten.

 


 
 

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