Auszug - Einzugsbereich von Gemeinschaftsschulen klar definieren  

 
 
42. (öffentliche) Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: ordentliche
Raum: Gerhart-Hauptmann-Schule
Ort: Bruno-Wille-Str. 37, 12587 Berlin
VII/1099 Einzugsbereich von Gemeinschaftsschulen klar definieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUSch
Verfasser:Martin Hinz 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Der Schulausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages.

3 JA8 NEIN1 Enthaltung.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 09.07.2015 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Schulausschuss überwiesen:

 

Drs. VII/1099

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzu-setzen, dass der Einzugsbereich von Gemeinschaftsschulen künftig klar geregelt und zumindest für die Klassenstufen 1 - 6 auf wohnortnahe Gebiete beschränkt wird.

 

Der Schulausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:1) die Ablehnung des Antrages.


Abstimmungsergebnis: dafür: 3; dagegen: 8; Enthaltung: 1.


 
 

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