Auszug - Informationen des Bezirksamtes und der Verwaltung des Jugendamtes und Fragen an dieselben
Bezirksstadtrat
(BzStR) Stahr: Fachbereich
1 · Die
Kostenschätzungen im Zusammenhang mit der Verlagerung des Standortes
Jugendschiff belaufen sich auf rund 65.000 €. · Die
Zuwendungsbescheide 2004 wurden noch kurzfristig in 2003 erstellt und an die
freien Träger gesandt, dank an die Verwaltung. · Das
Projekt “Insel der Jugend” läuft im Einvernehmen mit dem Träger aus bzw. ist
geschlossen. Bezüglich der Kooperation mit freien Trägern haben
erste Gespräche stattgefunden, teilweise liegen bereits Ergebnisse vor. Die
Verwaltung wird in der nächsten JHA-Sitzung berichten. Fachbereich
2 · Im
Verfahren Kitaübertragung finden z.Zt. Gespräche mit einzelnen Trägern statt.
Bei großen Trägern wie z.B. dem DASI, welcher eine eigene Verwaltung hat,
gestaltet es sich derzeit so, dass unsere Vorschläge von dort mit Stellungnahme
wieder an uns zurück gehen und der Träger dann wieder von uns Antwort erhält
usw.. · Nähere
Konditionen darüber, dass Kitas für den symbolischen Preis von 1 € gekauft
werden können, liegen hier noch nicht vor. · In 2003 sind erfreulicherweise keine
Vandalismusschäden zu verzeichnen. · Den
Eltern wurde die neue Kitagebührenänderung übersandt. Ab Montag wird die neue
Festsetzung der Kostenbescheide in Angriff genommen. · Die
Grundschule Radenzerstr. wird eine Ganztagsschule. Die Grundschule verfügt nur
über wenig Hortkapazität dafür steht aber die Kita Heidemühler Weg ab dem
Kitajahr 2004/2005 zur Verfügung. Fachbereich
3 Die Sockelfinanzierung für Erziehungs- und
Familienberatungen bleibt, nach unserer Verhandlung mit der Senatsverwaltung. Fachbereich 4 Interessenbekundungsverfahren im HzE Bereich. 8
Träger haben ihr Interesse angemeldet. Bis Ende Januar oder Februar wird eine
Entscheidung anvisiert. BzStR
und Verwaltung auf Nachfragen aus dem JHA: · Kooperationsverträge:
Im Dezember wurden viele Personalgespräche und Absprachen mit Trägern geführt
auch bezügl. des Jugendschiffes, dessen Standortverlagerung in unmittelbarer
Abhängigkeit mit der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel steht. · Mit dem
CAJ wurden hinsichtlich des in 2004 nicht weiter geförderten Projekts
“Zollstock 1190” Verhandlungen geführt. Der Träger erklärte sich bereit, die
Übergangsphase in ein selbstverwaltetes Jugendprojekt zu begleiten. Die
Ausfinanzierung wurde soweit geregelt, hinsichtlich der Betriebskosten besteht
noch Abstimmungsbedarf. Kooperation
mit dem Kiez-Klub wurde begonnen: Ein Mitarbeiter hat am 05.01.2004 angefangen, bezüglich Cabuwazi gibt es die Bereitschaft einer Mitarbeiterin, ein
entsprechendes Gespräch mit dem Träger erfolgt nächste Woche. · Kulturverein
Brücke 7 e.V.: Dem Verein wurde von Seiten des Jugendamtes die Anerkennung als
freier Träger der Jugendhilfe versagt. Gegen diese Versagung hat der Träger
eine einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht beantragt. Das
Klageverfahren läuft noch. Ausschussvorsitzender
(AV) Retzlaff: Die Ablehnung der Anerkennung wurde von Seiten der Verwaltung
begründet. Fördermittel sind nicht an eine Anerkennung geknüpft. Der potenzielle
Geldgeber wollte aber zusätzliche
Sicherheit und deswegen war die Anerkennung nicht unwichtig. Es besteht
auch die Möglichkeit, dass ein anderer Träger Mittel erhält und mit dem
Kulturverein Brücke 7 e.V. zusammenarbeitet. BzStR Stahr: Die
Bedenken haben sich eher verfestigt als gelöst, nach dem das Eilverfahren
abgelehnt wurde. |
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