Auszug - Wohnbebauung auf dem Gelände des B-Planes 9-58 (Rathenau-Hallen)
Aussprache: Entsprechend der Absprache im Ältestenrat ruft der BzVV den Einwohnerantrag gemeinsam mit TOP 14.21, Drs. VII/1264 auf. Die Kontaktpersonen des Einwohnerantrages Herr Joachim Georg, Frau Christin Fischer und Frau Lisa Vanovitch begründen den Antrag. Der Ausschussvorsitzende Herr BzV Welters begründet den Ausschussantrag des A. f. StaT und bringt den Text als Änderungsantrag zum Einwohnerantrag ein. Herr BzV Pönitz (Einzel-BzV, PIRATEN) bringt einen weiteren Änderungsantrag ein. Herr BzVV Groos, Herr BzStR Hölmer mit Zwischenfragen von Herrn BzV Pönitz (Einzel-BzV, PIRATEN) und Herrn BzV Zellmer (Fraktion B'90Grüne), Herr BzV Liebenow (Einzel-BzV, parteilos für NPD), Herr BzVV Groos, Frau BzV Schmitz (SPD-Fraktion), Herr BzVV Groos, Herr BzV Sauerteig (Fraktion B'90Grüne), Herr BzStR Hölmer mit Zwischenfrage von Herrn BzV Pönitz (Einzel-BzV, PIRATEN), Herr BzV Wohlfeil (Fraktion DIE LINKE), Herr Joachim Georg, Frau BzV Gerbode (B'90Grüne), Frau BzV Belz (parteilos, Fraktion PIRATEN), Herr BzStR Hölmer mit Zwischenfrage von Herrn BzV Zellmer (Fraktion B'90Grüne), Herr BzV Pönitz (Einzel-BzV, PIRATEN), Herr BzV Sauerteig (Fraktion B'90Grüne), Herr BzV Liebenow (Einzel-BzV, parteilos für NPD), Herr BzVV Groos. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 9-58 den Fokus auf die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen sowie die Sicherung und qualifizierte Weiterentwicklung des Industriedenkmal-Ensembles zu legen. Primäres Ziel der städtebaulichen Entwicklung soll die Stärkung von Kreativwirtschaft, Kunst, Kultur, Dienstleistung, sowie Wissenschaft und Forschung (inklusive eines Kongresszentrums) sein. Der sich ausder Nutzung ergebende Bedarf an Flächen für Stellplätze für Kfz und Fahrräder ist innerhalb des B-Plangebietes zu realisieren. Sonstige Nutzungen – insbesondere Wohnnutzung – sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie der übergeordneten Entwicklung nicht entgegenstehen, diese gefährden oder einschränken. Die Wohn- und Gewerbeflächen sind deutlich räumlich voneinander abzugrenzen. Die BVV erwartet – bei Beibehaltung der Unterordnung von Wohnungsbau unter die oben genannten Prioritäten – dass ein Anteil der vorgesehenen Wohnungen von 25% im niedrigen Preissegment bis max. 6,50 € / qm realisiert wird. Im Rahmen der Bauplanung ist im städtebaulichen Vertrag eine Bauabfolge festzuschreiben, die eine vorrangige Sanierung des bestehenden Denkmals gewährleistet und nachlaufenden Wohnungsbau beinhaltet. Für die Denkmalsanierung ist ein denkmalpflegerisches Fachgutachten Voraussetzung; hierfür sind entsprechende Fördermittel zu nutzen. Die öffentliche Zugänglichkeit des Geländes und des Uferweges sowie der Sichtachsen von der Wasserseite auf das Industriedenkmal sind zu sichern und zu entwickeln. Der Uferweg soll vor den Gebäuden entlanggeführt werden und der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten. in diesem Zuge erwartet die BVV die Überprüfung von Größe und Anordnung der derzeit für den Bereich in Wassernähe vorgeschlagenen Baukörper, insbesondere des Baukörpers 59a, um eine Art Platzcharakter mit Aufenthaltsqualität für das Quartier und für die Öffentlichkeit am Ufer zu schaffen und den Blick in das Industrieensemble von der Spree aus weiterhin zu gewährleisten. Neben den Festlegungen im B-Planverfahren erwartet die BVV, dass die Arbeitsmöglichkeiten für die dort bereits ansässigen Künstler/innen und Unternehmen zu in der freien Kunst- und Kulturszene lokal üblichen Konditionen vertraglich langfristig gesichert werden. Diese Flächen sind entsprechend dem heutigen Stand – bei mindestens gleichbleibendem Anteil an·der Gesamtfläche – für Ateliers festzuschreiben bzw. über eine Sondergebietsnutzung Kultur zu sichern.
Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 8; Enthaltung: 0.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
03.05.16/ 1. ZB / 52. MdV / 2868 |
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