Auszug - Fußgängerzone Grünstraße  

 
 
23. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 18.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0619 Fußgängerzone Grünstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.StaV
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bärbel König
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Aussprache:

Aussprache:

Herr Förster <024>: Ist mit der Ablehnung des A.f.StaV nicht einverstanden und erin­nert an die Aussagen der Planungsgruppe Nord. Herr Franzke: Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen, weil die vorgesehene Zone zur Verkehrsberuhigung für die Alt­stadt erforderlich und sinnvoll ist. Das bedeutet nicht, dass die dort ansässigen Gewer­betreibenden ihren notwendigen Liefer- oder Kundenverkehr nicht tätigen können (ver­kehrsberuhigte Zone mit Berechtigung für die Anfahrten). Herr Scholz: Nachdem die Liste für verkehrsberuhigende Maßnahmen vorliegt (allerdings nur bauliche Maßnah­men) und nicht ersichtlich ist, welche verkehrslenkende Maßnahmen wann stattfinden, fällt die Entscheidung schwer. Kommt die Fußgängerzone in der Grünstraße, wann kommt sie? Das BA sollte für Aufklärung sorgen. Frau Meißner: Im Ausschuss ist alles besprochen worden, das BA hat alles erklärt. Die Fußgängerzone wird im Frühjahr 2004 eingerichtet, natürlich durch Verkehrsschilder. Der Ausschuss hat den Antrag abgelehnt, da ja auch die Lärmminderungsplanung in der BVV z.K. genommen wurde (dort steht das auch drin).

Abstimmung BE: Bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. Damit ist der Ursprungsantrag der FDP-Gr. abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der geplanten Einrichtung einer Fußgängerzone in der Grünstraße diese auf den Abschnitt zwischen Alt-Köpenick und Böttcherstraße zu beschränken. Der Abschnitt Böttcherstraße bis zur Kietzer Straße sollte befahrbar bleiben.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ablehnung (BE): dafür:                 mehrheitlich.              dagegen:         8.        


 
 

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