Auszug - Belebung des Kranbahnparkes  

 
 
23. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 32
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 18.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0736 Belebung des Kranbahnparkes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStaV
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Scholz begründet den Antrag <030>: Der Kranbahnpark ist im Sinne des Gesetzes kein Platz, keine öffentlich gewidmete Grünfläche, auch kein öffentliches Straßenland und von daher ist es schwer möglich, den Anwohnern direkten Zugang zu verschaffen

Herr Scholz begründet den Antrag <030>: Der Kranbahnpark ist im Sinne des Gesetzes kein Platz, keine öffentlich gewidmete Grünfläche, auch kein öffentliches Straßenland und von daher ist es schwer möglich, den Anwohnern direkten Zugang zu verschaffen. Der Antrag soll das BA anregen, im Rahmen des begonnenen B-Planverfahrens für die Anwohner doch einen Zugang zu ermöglichen. Zusätzliche finanzielle Kosten seitens des BA sind dabei nicht angedacht. Für den technischen Aufwand müssten die Eigen­tümer selbst aufkommen. Es gibt zahlreiche Anwohner, die sich einen solchen Zugang wünschen und der Kranbahnpark würde dadurch belebt.

Aussprache:
Frau Meißner: Gemäß B-Plan ist wohl ein privater Wohnhof vorgesehen, aber der An­trag ist ein klassischer Ausschussantrag. Für sie ist es nicht möglich, sich jetzt zu posi­tionieren. Deshalb GO-Antrag, Überweisung in die Ausschüsse StaV (ff) und UmGr. Herr Tesch: Populistischer Antrag, müsste auch in den A.f.SoGe. Beim Kranbahnpark handelt  es  sich  um eine zeitlich  begrenzte  Zwischennutzung,  und  da  ist es  nicht geeignet, den Anwohnern Hoffnung zu machen, die keine Grundlage hat. Der Park ist gut  belebt   und  die  Anwohner  beklagen  sich   eher   über  Lärmbelästigung  (von  alkoholkranken Menschen ausgehend, daher A.f.SoGe). Mit einer solchen Debatte wird auf Verdrängung hin gearbeitet zu einem Zeitpunkt, wo man noch nicht weiß, was dort zukünftig entstehen soll. Der Antrag sollte abgelehnt werden. Herr Welters: Wenn dem Antrag auf Ablehnung nicht gefolgt wird, auch Überweisung in den A.f.HhPV. Herr Scholz: Wenn jemand einen solchen Zugang beantragt, aber nicht bezahlen möchte, dann bekommt er ihn nicht. Es gibt zwei Straßen, die den Kranbahnpark einklammern (Laufener Str., Rheinbeckstr.). Er versteht die Aufregung nicht, aber im Ausschuss kann gern darüber diskutiert werden. Seine Fraktion war ohnehin für eine Ausschussüberwei­sung.

BzVV: Ordnungsruf an Herrn Chinea-Correa.

BzBm Herr Dr. Ulbricht: Es ist Bauland und Eigentümer ist das Land Berlin. Und wenn der Nachbar auf dieses Land möchte, muss ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetra­gen werden. Das bedeutet Wertminderung für das Grundstück. Das heißt, man muss so etwas über Planungsrecht ermöglichen und deshalb geht es nur im Zusammenhang mit dem B-Plan, der ja ohnehin in Arbeit ist. Außer dass sich der A.f.StaV damit beschäf­tigt, wisse er nicht, was der A.f.HhPV damit tun soll. Was das vielleicht kostet, ist zu früh und vertane Liebesmüh. Das sollte nicht vorgezogen werden. Herr Welters: Wenn eine Fraktion einen Antrag ablehnen will, wird sie ja im ÄR nicht für eine Überweisung in den Ausschuss stimmen. Der Antrag sollte im Plenum diskutiert werden. Es geht um den letzten Satz, dass die Eigentümer selbst zahlen sollen. Der A.f.StaV wägt die finan­ziellen Auswirkungen nicht ab, daher an den A.f.HhPV zur Prüfung.

Abstimmung Überweisung A.f.StaV (ff) und A.f.UmGr: Mit Mehrheit angenommen.

Herr Welters zur GO: Der weitestgehende Überweisungsantrag ist der unter Einschluss des A.f.HhPV. Der ist nicht abgestimmt worden.

BzVV: Es gibt einen GO-Antrag auf Überweisung (Frau Meißner). Herr Welters hat ge­sagt, wenn nicht abgelehnt wird, muss der Antrag in den A.f.HhPV überwiesen werden. Die Frage stand noch gar nicht und infolge dessen ist die Zwangsläufigkeit überhaupt nicht gegeben. Eine Notwendigkeit, dieses im A.f.HhPV zu beraten, gibt es s. E. nicht. Es ist lediglich zu entscheiden, ob die Überweisung erfolgt. Zur Ablehnung ist es da­durch nicht gekommen, und es gibt daher keinen Handlungsbedarf. Damit ist der Antrag in den A.f.StaV und UmGr überwiesen.

 

 

Der BzVV begrüßt als Gäste des AHvB Frau Harant und Herrn Döhring und erwähnt Herrn Pewestorff, der auch anwesend war.


 
 

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