Auszug - Doppelhaushalt adé  

 
 
23. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 7
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Do, 18.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0646 Doppelhaushalt adé
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Ulrich Stahr 
Drucksache-Art:AntragAntrag

Herr Stahr begründet den Antrag <015>: Die Verabschiedung des Haushaltplanes sollte jährlich erfolgen, weil eine Langfristigkeit nicht die notwendige Sicherheit bietet

Herr Stahr begründet den Antrag <015>: Die Verabschiedung des Haushaltplanes sollte jährlich erfolgen, weil eine Langfristigkeit nicht die notwendige Sicherheit bietet. Es gibt Veränderungen, Nachschiebelisten, die z.B. das für 2005 Beschlossene wieder relativieren. Zitiert aus Haushaltsdebatten früherer Jahre und verdeutlicht, dass manches illusionär war.

Aussprache:

Herr Tesch: Dagegen aus drei Gründen: Erstens ist es in diesem Bezirk gelungen, im Bereich der Zuwendungsmittel eine längerfristige Planung zu erreichen, zweitens ist ein Doppelhaushalt auch eine Entlastung von Verwaltung, weil dieser Prozess nur alle 2 Jahre durchlaufen wird und drittens zeigt sich immer mehr, dass man Kurs nimmt auf die Erstellung von Bürgerhaushalten, dazu ist eine längere Zeitschiene wünschenswert. Was ansteht, ist eine Qualifizierung zu echten planungssicheren Doppelhaushalten. Bei 1-Jahres-Haushalten gab es spätestens Mitte des Jahres eine Haushaltssperre. Bei Dop­pelhaushalten gab es dieses Instrument nur einmal, jetzt im November, als die Verfas­sungswidrigkeit des Haushaltes festgestellt wurde. Daher Ablehnung des Antrages. Frau Meißner: Berlin verhält sich mit der Aufstellung von Doppelhaushalten konform zur Bundeshaushaltsordnung und zur Verfassung. Für den Bezirk sind die von Herrn Stahr geschilderten Nachteile nicht zu erkennen, im Gegenteil, z.B. bei der Förderung Freier Träger wurden die 2 Jahre durchaus als positiv empfunden. Bei der unsicheren Situation des Landes Berlin muss immer mit Änderungen gerechnet werden. Die Regie­rung und das AHvB haben die Erstellung von Doppelhaushalten beschlossen, die Be­zirke haben dabei keine Nachteile und sollten sich daher auch nicht einmischen. Emp­fiehlt die Ablehnung.  BzBm Herr Dr. Ulbricht: Man kann das sicher verschieden sehen. Aber die Haushaltsaufstellung ist ja nicht nur die Erstellung eines Zahlenteiles, sie ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses, einer Schwerpunktdiskussion. Dieses macht sich im 2-Jahres-Rhythmus besser, weil mehr Verlässlichkeit in der Schwerpunktset­zung gegeben ist. Es gibt größere Strukturveränderungen, die man in 1 Haushaltsjahr gar nicht abbilden kann (z.B. Kita-Problem). Die verschiedenen Änderungen und Sper­ren sind der Situation geschuldet, aber man sollte nicht von vornherein davon ausgehen, dass man wegen der Genauigkeit der Kurzatmigkeit das Wort redet. Ein Stück Zuver­lässigkeit muss auch vermittelt werden. Die Schwerpunkte bleiben, unabhängig von den Summen. Politisch ist es besser, einen längeren Zeitraum zu wählen. Frau Werner: Für den Doppelhaushalt, gegen den Antrag. Die Kritikpunkte bekommt man weder mit dem einem noch dem anderen Haushalt gelöst. Es wird über längere Zeit so bleiben, dass das Land Berlin nicht genügend Geld hat und dass man über Strukturentscheidungen nach­denken muss. Auch bei der 1-Jahresplanung lief es nie richtig rund. Nachschiebelisten und dgl. wird es immer geben. Aber die Verständigung im BA und mit der BVV über 2 Jahre ist besser, in Berlin gibt es ohnehin schon genügend Hektik. Herr Förster: Das Argument, dass der Bezirk sich einer Positionierung enthalten soll, lasse er nicht gelten. Durch die Doppelhaushalte soll zwar mehr Ruhe hinein kommen, das wird aber in Wahrheit nicht erreicht, weil man dann über einen Nachtragshaushalt mehr diskutiert. In der jetzigen dramatischen Finanzsituation sind 2-Jahres-Haushalte illusorisch, weil sie viel zu schnell Makulatur werden. Ein kleiner, überschaubarer Zeitraum ist besser. Was den Bürgerhaushalt betrifft, so können auch die Bürger in einem kürzerem, über­schaubarerem Zeitraum besser mitreden. Zum produktorientierten Haushalt sollten schon nach 1 Jahr die Vergleiche und Schlussfolgerungen mit den anderen Bezirken ge­zogen werden. Die politischen Argumente sollten zugunsten der Genauigkeit in den Hintergrund treten. Herr Scholz: Allein mit der Frage der Haushaltsperioden, da gibt er Frau Werner Recht, kann man die Probleme dieser Stadt nicht lösen. Aber durch die be­zirkliche Brille betrachtet, kann man den Empfängern zwar eine zweijährige Planungs­sicherheit geben, aber ob sie diese tatsächlich haben, steht auf einem ganz anderen Blatt. Oder das Festgezurrte bleibt, unabhängig von den noch ins Haus stehenden Kürzungen. Das kann es auch nicht sein. Zurzeit gibt es keine Sperre; es gibt keinen Haushalt. Man findet natürlich eine Schwerpunktsetzung im Haushalt wieder, er würde sich aber wün­schen, dass im Land Berlin mit langfristigen Strategien Schwerpunkte gesetzt werden und mit verlässlichen Zahlen den Menschen eine Perspektive gegeben wird. Dem An­trag sollte zugestimmt werden, um aus bezirklicher Sicht Flagge zu zeigen. Herr Retz­laff: Die relative Verlässlichkeit von Zusagen gegenüber Freien Trägern ist ein wesent­liches Argument, auf einem 2-Jahres-Haushalt zu beharren. Gerade bei den wenigen Mitteln stellt das ein Kompromissangebot dar (trotz der Einschnitte eine relative Sicherheit von mehr als 1 Jahr). Die Beschlüsse des JHA fordern eine Qualitätsverände­rung bei den Freien Trägern und die Herbeiführung einer Strukturveränderung durch das BA und das kann nur im Rahmen einer Längerfristigkeit garantiert werden. Es sollte bei einer 2-jährigen Haushaltsplanung bleiben. Lieber Einzelfragen neu, als jedes Jahr die Grundtendenz diskutieren. Wenn die Linie klar ist, dann ist es leichter, mit bestimmten Kürzungserfordernissen umzugehen. Herr Welters: Gespenstische Diskus­sion. BzBm hat ausgeführt, dass die Haushalte in drei sehr wichtigen Bestandteilen nach unten korrigiert werden müssen (Ausbildungs-, Sport- und Kulturförderung). Das hat nichts mit der Länge des Haushaltsplanes zu tun, sondern damit, dass aus formalen Gesichtspunkten der aufgestellte Haushalt für verfassungswidrig erklärt wurde. 2003 gab es mindestens drei mal eine konjunkturelle Steuerreduzierung in der Frage des Wirtschaftswachstums. Das bekommt man doch nicht mit einem 1, 2 oder 5jährigem Haushalt hin, dass kann man doch nur mit aktiver Politik korrigieren auf der Basis öko­nomischer Parameter. Planungsräume verkürzen heißt, sich nicht mehr an der Sache zu orientieren, sondern sich auf Formalien zurückzuziehen.

Abstimmung: Mehrheitlich, bei 9 Dafürstimmen, abgelehnt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass künftig die Verabschiedung des Haushaltsplanes ausschließlich für jeweils ein Haushaltsjahr erfolgt.

 

wird abglehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:               9.                     dagegen:            mehrheitlich.  .


 
 

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