Auszug - Verfahren zur Förderung der Jugendeinrichtungen nach § 11 SGB VIII  

 
 
63. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Cabuwazi
Ort: Bouchéstr. 74, 12435 Berlin

Frau Stappenbeck berichtet aus der AG zur Entwicklung eines Förderverfahrens. Die AG hat bereits zweimal getagt. Im Ergebnis war noch keine Verständigung auf ein Verfahren möglich.

Zur Entscheidungsfindung wurde jetzt ein Fragebogen vorbereitet, welcher an alle Mitglieder des JHA verteilt wird. Die Beantwortung soll bis zum 15.07.2015 erfolgen.

Gleichzeitig werden allen Mitgliedern

die aktuellen Daten aus der JH –Planung (als Tischvorlage verteilt),

die Übersicht zu den Anträgen der Träger und

die Umsetzung des Maßnahmeplanes per email zur Verfügung gestellt (termingerecht bis Freitag).

Im August ist ein weiteres Treffen der AG geplant (Auswertung der Fragebögen, Zielsetzung) als Grundlage für die Erarbeitung des Fördervorschlags durch das Jugendamt.

 

Herr Werner bittet um eine Gegenüberstellung (2010 und 2015)

der bewilligten Zuwendungen,

Kooperationen freier und öffentlicher Träger,

Gesamtkosten der Einrichtungen in freier und öffentlicher Trägerschaft.

Eine Übersicht zu den bewilligten Personalstunden ist arbeitstechnisch nicht durch das Jugendamt zu leisten.

Herr Freier bittet in diesem Zusammenhang die Vergleichszahlen zu den BK ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Auch hier kann durch das Jugendamt keine Übersicht erstellt werden. 

 

Frau Stantien merkt an, dass im Statusbericht zur Umsetzung des Maßnahmeplanes, die Angaben zum Umzug der Labude nicht ganz korrekt sind. Frau Buch sagt zu dies im Statusbericht zu verändern.

Gleichzeitig sollte noch geprüft werden, ob bei der Konzepterarbeitung für die Ortolfstr. 182-184  schwerpunktmäßig Angebote für die Zielgruppe ab 14 Jahre berücksichtigt wurden.

Frau Stappenbeck wird dies durch die zuständige Regionalleiterin prüfen lassen.

 

Herr Bünger erkundigt sich nach den beantragten Mehrkosten bei den Zuwendungsanträgen wegen Tarifangleichung und ob geprüft wurde, dass es plausible Tarifanpassungen unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes sind. 

Frau Buch erklärt, dass es bei den Anträgen kaum Tariferhöhungen gab. Eine Prüfung auf Plausibilität erfolgt.


 
 

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