Auszug - Verfahren zur Evaluation  

 
 
58. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:57 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Buch und Herr Beckmann berichten. Die Unterlagen zum Verfahren wurden bereits im Vorfeld per Email verschickt und liegen den Mitgliedern vor.

Die Zeitschiene und die Ergebnisse der Fach AG stellt Frau Buch vor. Diese sollen im Ausschuss beschlossen werden. 

Das Verfahren soll als Instrument der Qualitätsentwicklung  den betrachteten Projekten und Einrichtungen Ansätze zur konzeptionellen Fortschreibung und inhaltlichen Weiterentwicklung aufzeigen. Gleichzeitig sollen alle Kinder und Jugendlichen des Bezirkes in einer unabhängigen Befragung um eine Bewertung der vorhandenen Angebote gebeten sowie nach ihren Wünschen im Hinblick auf außerschulische Kinder- und Jugendarbeit befragt werden.

Frau Buch ergänzt, dass die Ergebnisse der Evaluation nicht für  das Förderverfahren 2016/2017 dienen sollen. Dafür sollte eine eigene AG einberufen werden.

Die Evaluation soll in den Jahren 2016 und 2017 umfangreich durchgeführt werden. Die Ergebnisse könnten dann als Grundlage für die Förderentscheidungen ab 2018 dienen.

Frau Stantien begrüßt ausdrücklich, dass nun doch eine Befragung (Fragebogen) möglich ist.

Für die enge Zusammenarbeit mit den Schulen müssen im Vorfeld Verabredungen getroffen werden. Die Zusammenarbeit mit den Schulen sollte über die Schulsozialarbeiter erfolgen. An den Schulen wo keine Schulsozialarbeiter eingesetzt sind, muss durch die Schulaufsicht geprüft werden, wer dann ggf. helfen kann.

Befragt werden sollen die Kinder und Jugendlichen in den Schulen und auch in den Einrichtungen.

Die aktuell sozialräumlichen Gegebenheiten werden durch Jug Plan zugearbeitet. Frau Dr. Büthner ergänzt, dass diese Beschreibungen in sehr ausführlicher Form bereits vorliegen und dann jeweils aktualisiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Konzepte der geförderten Projekte und  Einrichtungen für die Evaluation erst nach dem Beschluss der Zuwendungen 2016/2017 abgefordert werden sollten.

Für die umfangreiche Auswertung sind Hilfskräfte erforderlich. Hier ist der Einsatz von Honorarkräften (studentische Hilfskräfte) oder Praktikanten denkbar. Beim Abschluss von Werkverträgen würden Kosten von 3.000 € entstehen. Diese würden aus den Honorarmittel bereitgestellt werden.

Herr Freier lässt über das vorgestellte Verfahren zur Evaluation abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

 


 
 

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