Auszug - Artenschutz bei der Bergung des "Lenin-Kopfes" beachten (neu)
Aussprache: Herr BzV Weser begründet als Ausschussvorsitzender die Beschlussempfehlung des A. f. UmNatGr. Frau BzV Gerbode (B'90Grüne), Herr BzV Liebenow (für NPD). Frau BzV Borkenhagen begründet den Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE. Frau BzV Gerbode (B'90Grüne), Zwischenfrage Herr BzV Wohlfeil (DIE LINKE), Frau BzV Gerbode (B'90Grüne), Herr BzV Dr. Erxleben, Zwischenfragen von Frau BzV Schmitz (SPD) und Frau BzV Gerbode (B'90Grüne). Herr BzV Schild beantragt den Schluss der Aussprache. Abstimmung über den GO-Antrag: Mehrheitlich angenommen.
Die Sitzung wird auf Antrag der SPD-Fraktion für 3 Minuten unterbrochen – Pause.
Die Fraktion B'90Grüne bringt einen Änderungsantrag ein:
Die Fraktion DIE LINKE zieht ihren Änderungsantrag zurück. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Artenschutz bei der Bergung des "Lenin-Kopfes" beachten
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den ersuchenden Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Bergung des Kopfes des Lenin-Denkmals im Jagen 161 (Seddinberg) die Vorschriften des § 44 BNatSchG für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten eingehalten werden. Dabei müssen insbesondere folgende artenschutzrechtliche Belange beachtet werden: • Um die dortige Zauneidechsenpopulation zu wahren, sollen die artenschutzrechtlichen Maßnahmen eine Aktivitätsperiode der Tiere berücksichtigen. • Der sich in der unmittelbaren Umgebung befindliche Seeadlerhorst sowie das Balz- und Brutverhalten der Tiere darf nicht beeinträchtigt werden. Zudem müssen die Bergungsmaßnahmen entsprechend behutsam durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis (ÄA – B'90Grüne): dafür: einstimmig; Enthaltung: 2. Abstimmungsergebnis (BE i. g. F.): dafür: mehrheitlich; dagegen: 2; Enthaltung: 4.
Realisierung:
(Dokument ist einsehbar in der Anlage zur Drucksache und in den genannten Mitteilungen des Vorstehers (MdV), welche sich in der Anlage zur BVV-Sitzung befindet, auf der die Behandlung der MdV erfolgte.) 30.08.2021 SB in MdV VIII-49 lfd. Nr. 3682 |
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