Auszug - Kinderschutzmeldungen durch Institutionen (Reaktion/ Verfahren des Jugendamtes)  

 
 
51. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Frau Stappenbeck erläutert das übliche Verfahren welches auf der Grundlage des Handlungsleitfadens der Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt im Kinderschutz vereinbart wurde. Dazu gehört auch eine Rückmeldung an die Schule innerhalb von 3 Tagen, wer die zuständige Regionalleiterin und wer die fallzuständige Sozialarbeiterin ist, mit Email-Adresse, Telefonnummer und Erreichbarkeit.

Gleichzeitig verweist Frau Stappenbeck auf die Notwendigkeit der Gewährleistung des Datenschutzes und darauf, dass die Mitarbeiter des RSD der Schweigepflicht unterliegen und nur bei Einwilligung der Eltern durch Entbindung von der Schweigepflicht inhaltliche Informationen weitergeben dürfen. Sofern eine HzE installiert werden soll, kann die zuständige Lehrkraft auch an der Hilfekonferenz teilnehmen.

Durch die Umstrukturierung im Kinderschutzbereich (3 Mitarbeiter im Krisendienst, 1 Koordinator Krisendienst und 1 Koordinatorin Kinderschutz) wird die Einhaltung des vereinbarten Verfahrens gewährleistet. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule können sich Schulleiter und Regionalleiter zu diesem Verfahren auch noch einmal detaillierter verständigen.

Gleichzeitig wird von Herrn Bünger noch mal deutlich gemacht, dass bereits im Vorfeld durch die Schulen erste Schritte unternommen werden müssen, um Elternarbeit zu gewährleisten und Kindeswohlgefährdung zu verhindern (z.B. Gespräche mit den Eltern).

Herr Bünger schlägt vor, dies auf die TO für die gemeinsame Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschuss zu nehmen.


 
 

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