Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Antworten auf Fragen: Die Lernmittel für Privatschüler sind ein durchlaufender Posten. Sie stellen für den Bezirk selbst keine wirklichen Mehrausgaben dar. Die Rücklagen der Schulen entstehen meist dadurch, dass bestimmte Anschaffungen zu groß sind und deshalb angespart werden müssen. Durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Schulamt wird dann sichergestellt, dass die Rücklage für die entsprechende Anschaffung verwendet wird. Die Drucksache wird einstimmig beschlossen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 292/14 vom 02.09.2014 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |