Auszug - Aufhebung der nächtlichen Tempo 30-Zone in der Straße am Treptower Park  

 
 
25. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0722 Ausdehnung der nächtlichen Tempo 30-Zone in der Straße am Treptower Park
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0509/31/14
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadtOrd
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

ANTRAGSBERATUNG:

Herr Fütterer begründet den Antrag, welcher einem Bürgeranliegen entstammt. Es ist nicht zu erkennen, aus welchem Grund an der dortigen Stelle ein 30er-Bereich eingerichtet wurde. Anbremsen und Beschleunigen führe für den kurzen 30er-Bereich zu mehr Lärm.

Herr Bezirksstadtrat Klemm erklärt, dass die Zuständigkeit bei der VLB liegt. Die Anordnung erfolgte aus Lärmschutzgründen aufgrund eines Lärmgutachtens und einer Verkehrszählung. Er weist weiterhin daraufhin, dass die Polizei dort bisher keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt hat und es ebenso Bürgeranträge gibt, die eine Ausweitung der 30-Zone wünschen.

Herr Fütterer stellt die Frage, warum trotz Baugleichheit des Gebietes, nur dieser Bereich mit Tempo 30 begrenzt ist.

Herr Rother zweifelt ebenfalls die Sinnhaftigkeit des Lärmschutzes an und spricht für eine einheitliche Temporegelung.

Herr Nock erklärt, dass unter der rot-roten Landesregierung die Entwicklung der Tempo 30 Zonen ein Schwerpunkt war und verweist auf das damalige Konzept. Er verweist weiterhin auf andere kleine 30er Zonen die es an vielen Stellen in Berlin gibt.

Frau Pierok vermutet, dass die Straße aufgrund eines Anwohnerantrages geprüft wurde. Dabei wurde nur die Fläche vor dem Wohnort untersucht und entsprechend nur für den untersuchten Bereich die 30er Zone eingerichtet.

Herr Fütterer bittet darum den Antrag zu vertagen, um den Antragstext zu überarbeiten und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten. Dem wird nicht widersprochen.

ENTSCHEIDUNG:              vertagt.


 
 

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