Auszug - Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag des BzVV zur Durchführung einer offenen Einzelabstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung durch den Bezirksschulbeirat nach § 35 Abs. 8 AG KJHG werden gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6
Frau Anlikò Klinke (mehrheitlich / 2 / 1)
als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses
und gemäß § 35 Abs. 9 AG KJHG
Frau Daniela Gappa (einstimmig bei 3 Enth.)
als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses
berufen.
Abstimmungsergebnis: Frau Anlikò Klinke dafür: mehrheitlich dagegen: 2 Enthaltung: 1. Abstimmungsergebnis: Frau Daniela Gappa dafür: einstimmig dagegen: 0 Enthaltung: 3.
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