Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
Als Anlagen für die
Ausschussmitglieder wurden folgende Anlagen verteilt: Stand der baulichen
Unterhaltung öffentliches Straßenland“ Linienmaßnahmen 14.12.2003” -
Veränderte Verkehrsführung der BVG. Der Stadtrat Dr. Schmitz
berichte über Gespräche mit der Senatsverwaltung bzgl. des
Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes, bei der dem Bezirk nur noch innerhalb von
3 Jahren die Möglichkeit gegeben ist Grundstücke von Privatleuten zu einem
günstigen Preis zu erwerben. Dabei liegt der Bedarf im
Bezirk bei ca. 3,5 Mio. €, welche für die Gebietsentwicklung für Schulen und
Kita´s benötigt werden. Zu einer Nachfrage über eine
Broschüre der Senatsverwaltung bzgl. Der A 113 neu, welche laut einer
Radiomeldung in den Bezirksämter erhältlich sein soll, konnte das Bezirksamt
keine Auskunft geben. Nachfragen: Herr Förster bemängelt die
Baumaßnahmen an der Grünstraße und Elcknerplatz und deren Planung und fragt wer
dafür verantwortlich ist. Das Bezirksamt bestätigt,
dass der Verlauf der Baumaßnahmen unglücklich ist, jedoch handelt es sich
vorliegend um einen Havariefall der BWB, welche für die Planung verantwortlich
sind. Frau Lindenberg möchte den
aktuellen Stand der Baumaßnahme in der Elsenstraße, Treptower Park erfahren. Das Bezirksamt führt an, dass
es sich bei den derzeitigen Arbeiten um Regressarbeiten handelt. Bei der noch
nicht entfernten Baustellenbeschilderung sind Unstimmigkeiten mit der
ausführenden Baufirma vorhanden. Für die Überwachung bzw. Ahndung falscher oder
nicht entfernter Straßenverkehrsschilder ist das Bezirksamt jedoch nicht
zuständig. Dies fällt in den Aufgabenbereich des zuständigen
Polizeiabschnittes, welches zur Durchsetzung auch Bußgelder verhängen darf. Frau Meißner fragt, ob in der
Neuen Krugallee weitere Fußgängerquerung vorgesehen sind? Dies wird vom Bezirksamt
vorliegend bejaht. An zwei neue Stellen soll dies eingerichtet werden. Herr Franzke fragt, ob ein
Anschluss der Schnellerstr./Späthstr./Britzer Zweigkanal an die A 113 neu
vorgesehen ist? Herr Dr. Schmitz verweist
darauf, dass in der FNP-Planung noch der Hafen vorhanden ist. Es gibt drei
Trassen mit einem Punktebewertungssystem. Erst nach der Trassenentscheidung im
Bezirk erfolgt die Änderung des FNP durch den Senat. Frau Meißner bittet das
Bezirksamt den zuständigen Fachausschuss an der Planung beteiligen zu können,
da die Linienführung vor dem Planfeststellungsverfahren geprüft werden muss. Das Bezirksamt wird vom
Ausschuss gebeten, in einer der nächsten Sitzung sich für das Thema Südosttrasse/Autobahn
A 113 neu vorzubereiten. Herr Franzke erkundigt sich
nach dem Stand der Bürgerbeteiligung in Friedrichshagen. Das Bezirksamt teilt hierzu
mit, dass 2 Termine mit Bürgern vorgesehen sind. Weiterhin fanden bereits
Gespräche mit dem Landesdenkmalamt, dem Bürgerverein und weiteren statt. Herr Franzke möchte den Stand
der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung erfahren. Laut Aussagen des
Bezirksamtes liegt dieser seit ca. 4 Wochen vor. Aufgrund des umfangreichen
Materials sieht sich das Bezirksamt jedoch nicht in der Lage, diese Unterlage
für die Mitglieder des Ausschusses zu vervielfältigen. Herr Welters kritisiert die
Entscheidung des Senats einen Masterplan erstellen zu lassen und beanstandet
dabei die Doppelarbeit mit einer Verschwendung von Steuergeldern, bei einer
fragwürdigen Qualität diesen Planes. Frau Werner fragt nach der
Zielrichtung des Masterplans, ob dieser darauf gerichtet ist mehr Parkplätze
vorzusehen und wie die Zeitschiene aussieht? Das Bezirksamt kann nur
Vermutungen äußern über die Ziele des Masterplans, welcher bis November
vorliegen soll. Frau Meißner kritisiert die
Zusammenarbeit des Senates mit dem Bezirk im Bezug auf den Spreepark. Eine
Planung von 2000 Parkplätzen und weiteren 100 Busparkplätzen ist völlig unrealistisch.
Herr Scholz kritisiert die
langjährige Praxis des Senates die Bezirke zu überwachen und bei Entscheidungen
übergehen zu wollen, um die Ziele des Senates und nicht die der Bezirke zu
berücksichtigen. Herr Dr. Studemund erkundigt
sich nach der rechtlichen Stellung eines Masterplans. Nach den Aussagen des
Bezirksamtes findet dieser keine rechtliche Einordnung in das Planungsrecht.
Dieser kann lediglich als Konzeption oder Machbarkeitsstudie gesehen werden. Frau Werner möchte wissen, ob
das Liegenschaftsamt mit dem Masterplan eine größere Kompetenz zugesprochen
werden soll? Solche Intentionen sind dem
Bezirksamt bekannt, jedoch ist es der Meinung, dass es bei den zuständigen
Stellen keine Mehrheit dafür zustande kommt. Herr Welters fragt nach der
rechtlichen Lage des Masterplans, ob es durch diesen möglich ist, die B-Planung
an sich zu ziehen? Das Bezirksamt stellt dar,
dass es möglich ist, das der Senat die B-Planung an sich zu ziehen. Hierfür
sind jedoch eine Vielzahl von politischen Entscheidungen, wie der Rat der
Bürgermeister (RdB) und eine außergewöhnliche Bedeutung notwendig. Das Bezirksamt geht nicht
davon aus, dass dies vorliegend der Fall ist und wird somit der Planer des
Vorhabens bleiben. Jedoch sind einzelne Abstimmungen diesbezüglich mit dem
Senat erforderlich. Herr Scholz bittet das
Bezirksamt zur nächsten Sitzung den Schriftwechsel zur Problematik der
Herausnahme des Schwerlastverkehrs in der Köpenicker Altstadt mitzubringen. Herr Schild merkt an, dass keine
schriftliche Zusage des Bezirksstadtrates Herrn Dr. Schmitz zum Thema Haushalt
vorliegt. |
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