Auszug - Kinderschutzfälle 2012  

 
 
29. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Es folgt eine Präsentation zur Entwicklung der Kinderschutzfälle im Bezirk von Frau Stark

 

Es folgt eine Präsentation zur Entwicklung der Kinderschutzfälle im Bezirk von Frau Stark. Die Folien werden als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

In der folgenden Diskussion wird u. a. festgestellt, dass in der Altersgruppe der

16- / 17-jährigen oft schon viele vorhergehende Hilfen, dann wieder Inobhutnahmen sind und danach Anschlusshilfen folgen. (Wirksamkeit der einzelnen Hilfen) 

Die Schwierigkeiten bei der Suche nach freien Plätzen, insbesondere auch bei speziellen Angeboten werden dargestellt.

 

Die laufenden Schulungen (auch für neue Einzelfallhelfer) werden sichergestellt.

Frau Stark weist auf die Komplexität und hohen Anforderungen an die Arbeit im Bereich des Kinderschutzes hin. Herr Bünger erkundigt sich, ob es denn für die ganzen neuen Aufgaben auch zusätzliche Finanzen gibt bzw. wie Herr Klemm die Erfüllung der neuen und noch kommenden Aufgaben sicherstellen will.

Herr Klemm könnte sich vorstellen, dass durch einen veränderten Personalschlüssel für die Jugendämter hier eine Entlastung (für unseren Bezirk) erlangt werden könnte.

 

Weitere Fragen sind zur Besetzung des Krisendienstes und was "Notbesetzung" bedeutet. Frau Stark erklärt, dass sich an einem Tag mehrere Mitarbeiter in der Besetzung des Krisendienstes ablösen. Dies bedeutet aber auch, dass unter Umständen bei einem "Fall" mehrere Mitarbeiter tätig werden können.

 

Hinsichtlich der Rückmeldung der Kooperationspartner ist nach Einschätzung von Frau Stark festzustellen, dass aus dem Kita - und dem Schulbereich zwar viele Beschwerden kommen, aber sie es nicht schaffen, diese zu beantworten.

(Auskunftsersuchen der Erzieher/ Lehrer zu den einzelnen Fällen) Frau Stark weist mit Nachdruck darauf hin, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informiert werden darf, welche Hilfe eingeleitet wurde. Grundsätzlich erfolgt nur die Information, dass eine Hilfe eingeleitet wurde.

Ansonsten ist eine Genehmigung seitens der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) zwingend erforderlich.

Frau Flader vertritt die Auffassung, dass die Schule ein Recht hat, informiert zu werden und in anderen Bezirken auch anders verfahren wird. Frau Stark macht deutlich, dass das Verfahren landesweit geregelt ist. Sie weist auch noch einmal auf den Unterschied HzE und Kinderschutzverfahren hin.

 

Herr Werner schlägt vor, in einem pauschalen Rundschreiben alle beteiligten Kooperationspartner noch mal darauf hinzuweisen, dass es hier (aus Datenschutzgründen) keine Rückinformationen über die Art der eingeleiteten Hilfen geben kann.

 

Herr Thron erkundigt sich, ob ein Zusammenhang zwischen Fallzunahme und gut funktionierenden Netzwerk oder eher aufgrund einer sich tatsächlich verschlechtert Situation im Bezirk besteht.

Frau Stark schätzt ein, dass dies eine Mischung aus beiden Faktoren ist.

Weitere Fragen bestehen zu den "Selbstmeldern", Hintergründen und ob ein "missbräuchliches" Verhalten der jugendlichen "Selbstmelder" zu erkennen sei. 

Frau Stappenbeck verweist auf die Schwierigkeiten der Angebotssteuerung (Zuständigkeit beim Land, lange Umsetzungsdauer).


 
 

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