Auszug - Erhaltungssatzung für Alt-Treptow
Frau Löbel erläutert, dass es bisher aus guten Gründen keine Milieuschutzsatzung im Bezirk gibt und sie dieses Instrument aus fachlicher Sicht auch für Alt-Treptow nicht begründen kann. Ein Genehmigungsvorbehalt bei Modernisierungsmaßnahmen stellt einen gravierenden Eingriff in Rechte der Grundstückseigentümer dar und es sind daher vom Gesetzgeber hohe Hürden dafür vorgesehen. 1997 gab es Aktivitäten des damaligen Bezirksamts Treptow für die Ausweisung eines Erhaltungsgebiets in Alt-Treptow, die aber nicht zum Erfolg führten. Das Verfahren wurde 2001 eingestellt. Damals gab es schon keinen Modernisierungsbedarf mehr, der hätte zu einer Verdrängung führen können. Milieuschutz ist kein Instrument des Mieterschutzes sondern kann maximal sog. Luxussanierungen verhindern. Es hilft zudem auch nicht bei Neubaumaßnahmen in der Nachbarschaft. Bisher sind dem Bezirksamt die Umwandlung von 12 Wohnungen in Eigentumswohnungen bekannt (hier liegen bereits Abgeschlossenheitsbescheinigungen vor). Zum Vergleich: In den letzten fünf Jahren gab es im Bezirk 220 derartiger Bescheide. Alt-Treptow stellt diesbezüglich also keinen Schwerpunkt dar.
Der Antrag wird mit 7/7/0 bei Stimmengleichheit abgelehnt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 26.01.2012 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau (federführend) sowie an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien (mitberatend) überwiesen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ortsteil Alt-Treptow unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufzustellen und zu erlassen. Ziel sollte der Schutz vor allem der einkommensschwachen Bevölkerung vor Verdrängung, die Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum und damit letztlich die Erhaltung der sozialen Mischung im Ortsteil sein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.01.2013 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien abschließend beraten und empfiehlt der BVV (7:7:0) die Ablehnung des Antrages. Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 7 Enthaltung: 0.
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