Auszug - Vorstellung der Aufnahmeeinrichtung  

 
 
11. (öffentliche) Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Unterkunftsgebäude für Asylsuchende, Aufnahmeeinrichtung am Flughafen BER der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg,
Ort: Support Area, Gebäude 20a, 12529 Schönefeld

Begrüßung durch Herrn Hieseler, den Technischen Leiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende am Flughafen Schönefeld

Begrüßung durch Herrn Hieseler, den Technischen Leiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende am Flughafen Schönefeld.

 

Herr Hieseler erläutert den §18a des Aufenthaltsgesetzes und die Umsetzung am BER Schönefeld.

Die am Flughafen ankommenden Passagiere, welche sich als asylsuchende Flüchtlinge zu erkennen geben, kommen sofort in die überwachte Aufnahmeeinrichtung des Flughafenareals in Schönefeld. Dadurch befinden sie sich innerhalb des exterritorialen Transitbereiches. Das erlaubt ein „Schnellverfahren“ bei der Entscheidung des Asylantrages. Den asylsuchenden Personen ist es nicht gestattet das Gelände zu verlassen. Das Überwachungspersonal ist angehalten die Polizei zu verständigen, sofern Anzeichen für ein Verlassen des Geländes gedeutet werden. Gleichwohl wird offizielle darauf hingewiesen, dass es sicht nicht um „Verwahrung“ handelt und die Einrichtung kein Gefängnis ist.

 

Zuständig für Schönefeld ist die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Der Verwaltungssitz für die Außenstelle in Brandenburg des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befindet sich in Eisenhüttenstadt. Von dort aus wird die Einrichtung in Berlin Schönefeld bei Bedarf betreut. Sozialpädagogische Betreuung und Dolmetscher sind vom Wohnheimbetreiber zu stellen

 

Die Aufnahmekapazität der Wohnunterkunft bietet Platz für 30 Personen. Die monatliche Miete beträgt € 15.000,00.

Von August bis Dezember 2012 hielten sich in Schönefeld fünf Personen  auf, welche einen Antrag auf Asyl stellten, das waren vier SyrerInnen und 1 KurdIn. Im Fall des/der Kurdin ist kein Asyl genehmigt worden.

 

Eine Besichtigung der Räumlichkeiten erfolgte.


 
 

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