Auszug - Neue Fahlenbergbrücke – umwelt- und naturschutzrechtliche Aspekte beachten
Die Beschlussempfehlung des A. f. StaT wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion B'90Grüne i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Beschlusses zur Drs. VII/0253 während der Bauzeit für die Erneuerung der Neuen Fahlenbergbrücke (Gosener Kanal) Eingriffe in den ökologisch sensiblen Naturraum möglichst vermieden werden. Insbesondere bauliche oder baubegleitende Maßnahmen in das Naturschutzgebiet 25, die „Gosener Wiesen“, sind zu minimieren. Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig .
Realisierung: (Dokumente: siehe in den Anlagen zur Drucksache)
18.12.12 1. ZB VII-15 lfd. Nr. 686 30.08.2021 2. ZB in MdV VIII-49, lfd. Nr. 3667 |
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