Auszug - Haus der Jugend Köpenick
Herr Klemm berichtet, dass am 07.08.2012 die 2. gemeinsame Begehung – mit dem Träger, Jugendamt, Hochbauamt, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und dem Investor stattfand. Zum Einen ging es um eine Abstimmung mit dem Investor hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Seelenbinder Str. 52. Der Investor ist weiterhin bereit, eine ca. 60 m lange Schallschutzmauer entlang der Grundstücksgrenze zu errichten. Auf seinem Grundstück sollen sich dort Garagen und Stellplätze anschließen. Der Investor hat hierfür die Eintragung einer Baulast beantragt. Nach Vorlage aller Unterlagen wird das Jugendamt dies gewähren. Zurzeit fehlt noch eine Bescheinigung vom BADV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen). Die Kosten für das Fällen der Grenzbäume trägt der Investor.
Im weiteren Gespräch ging es um die baurechtliche Absicherung der Einrichtung (Gebäude und Außenanlagen). Durch das Hochbauamt sind zuständigkeitshalber Bauanträge zu stellen, die konzeptionelle Untersetzung und Aktualisierung wird der Träger zuarbeiten. Dies betrifft alle Veränderungen im Haus und Garten, die in Abstimmung mit dem Hochbauamt und anderen Ämtern erfolgten, aber nicht mehr der Baugenehmigung von 1991 entsprechen. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln für bauliche Maßnahmen werden diese im HdJ eingesetzt, um ggf. notwendige Maßnahmen noch kurzfristig umsetzen zu können. (z. B. Fenstererneuerung, Prüfung einer weiteren Schallschutzwand direkt an der Bühne)
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