Auszug - Strandbad Müggelsee hier: Übernahme einer Teilfläche des Strandbades Müggelsee in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes mit dem Ziel der Vergabe eines Erbbaurechts mit Bauverpflichtung an einen privaten Investor
Der Ausschuss diskutiert die Problematik im Umgang mit Vorlagen zur Kenntnisnahme und verständigt sich auf nachstehende Formulierung: §19 (4) Vorlagen zur Kenntnisnahme können zur Aussprache gestellt werden bzw. zur abschließenden Beratung an Ausschüsse überwiesen werden. Über die Kenntnisnahme erfolgt keine Abstimmung. Es wird mit 13:0:0 die Kenntnisnahme der Vorlage des BA nach bestehender GO empfohlen. Es wird folgende Beschlussempfehlung (nach GO-Stand der Überweisung) beschlossen:
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.05.2012 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Stadtentwicklung und Tiefbau, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien sowie des Sportausschusses abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 07.02.2012 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 25/12 zum Strandbad Müggelsee, hier: Übernahme einer Teilfläche des Strandbades Müggelsee in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes mit dem Ziel der Vergabe eines Erbbaurechts mit Bauverpflichtung an einen privaten Investor zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 13. dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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