Auszug - Kiezfonds - Ausschussantrag  

 
 
8. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Präambel

Präambel

 

Von der Einrichtung von Kiez-Kassen verspricht sich die BVV eine Stärkung des bürgerschaftlichen  Engagements. Die Bürgerinnen und Bürger in den Bezirksregionen sollen in Versammlungen Vorschläge einreichen, diskutieren und entscheiden.

 

Das BA wird ersucht, die Vergabe von Mitteln aus den Kiez-Kassen nach folgendem Verfahren durchzuführen:

 

  • Über die Mittel aus den Kiez-Kassen, wird in den 20 Bezirksregionen (Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Johannisthal, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Adlershof, Spindlersfeld/Köllnische Vorstadt, Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau, Schmöckwitz/Karolinenhof/Rauchfangswerder, Köpenick-Süd, Allende-Viertel, Altstadt/Kietz, Müggelheim, Friedrichshagen, Rahnsdorf/Hessenwinkel, Dammvorstadt und Köpenick-Nord) entschieden.
  • Bei der Aufteilung der Mittel auf die obengenannten Regionen finden die Unterschiede hinsichtlich der Einwohnerzahl wie folgt Berücksichtigung:

 

- Tabelle (wird noch vom BA geliefert) -

 

  • Die BVV benennt nach d`Hondt auf Vorschlag der Fraktionen aus ihrer Mitte für jede der 20 Regionen einen Paten und einen Stellvertreter.
  • Die Sozialräumliche Planungskoordination (SPK) des BA steht allen im Verfahren Beteiligten unterstützend zur Seite.
  • Die Verfahren zur Verwendung von Mitteln aus den Kiez-Kassen werden in jeder Region mit je einer Bürgerversammlung begonnen, zu denen BVV und BA gemeinsam einladen. In diesen Versammlungen informieren die Paten und die Mitarbeiter der SPK die Bürger über die Kiez-Kassen im Bezirkshaushalt und über das Verfahren, mit dem in den Regionen über die Verwendung dieser Mittel entschieden werden kann. In den ersten Bürgerversammlungen fällen die anwesenden Bürger Entscheidungen über ihr weiteres Vorgehen. Anwesenheitslisten mit Adressen werden geführt.
  • Jede Bürgerversammlung ist frei in ihrer Entscheidung, wie sie die Beteiligung der Bürger organisiert.
  • Ist in einer Bezirksregion kein Beschluss darüber möglich, wie weiter vorgegangen werden soll, kann dem Paten von der Bürgerversammlung die Aufgabe übertragen werden, Vorschläge entgegenzunehmen und zu einer weiteren Bürgerversammlung einzuladen.

Die Beschlüsse über die Verwendung der Mittel aus den Kiez-Kassen können nur auf Bürgerversammlungen getroffen werden. Die Umsetzung der Beschlüsse (Mittelbewirt-schaftung) übernimmt das BA.


 
 

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