Auszug - Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen  

 
 
4. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Diakonie Pflege, Haus Elisabeth
Ort: Treskowallee 220, 12459 Berlin
VII/0112 Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0095/10/12
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, WeiKuBOSS
Verfasser:Petra ReichardtSimdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Feierabend berichtet, dass es eine unmittelbare Betroffenheit gibt

Frau Feierabend berichtet, dass es eine unmittelbare Betroffenheit gibt.

 

              Vor allem die Bewohner der Salvador-Allende-Straße 76 sind betroffen. Es fand eine Informationsveranstaltung, auf der auch der Vermieter anwesend war, statt. Die Kosten steigen von rund 6 Euro auf 10,13 Euro.

 

              Betroffen sind davon auch Mieterinnen und Mieter von Rollstuhl- und behindertengerechten Wohnungen betroffen.

 

              Der Vermieter nutzt den rechtlichen Raum voll und ganz aus.

 

              Frau Rühling, Behindertenbeauftragte, berichtete in der Beratung der AG SPASS, über den Aufruf der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. In der zu erarbeitenden AV Wohnen ist auf eine eigene Wohnung für Menschen mit Behinderungen wert zu legen. Des Weiteren müssen auch im SGB XII angemessene KdU aufgenommen werden.

 

              Dazu wurden im Sozialamt eine Analyse SGB XII für den gesamten Bezirk vorgenommen. Es sind alle Fälle zu überprüfen. Das heißt für Treptow-Köpenick, 2.296 Fälle. Davon müssten 880 Personen ihre Wohnung verlassen und umziehen.

 

              Deshalb wird gemeinsam mit der Seniorenvertretung ein Vorschlag für Härtefallkonstellation erarbeitet.

 

              Das Thema „angemessenes Wohnen“ wird auch mit in die Landesseniorenvertretung genommen. Es gewinnt an Bedeutung.

 

              Herr Düsterhöft bedankt sich ausdrücklich bei Frau Feierabend für die Beantwortung seiner Fragen.

 

              Abstimmung:              einstimmig (14 ja) i. geä.F.  als Empfehlung 321 c GO der BVV

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in so genannten Sozialwohnungen bzw. in Wohnungen, die im 1. Förderweg errichtet wurden und vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß hinaus geholfen wird.

In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die aufgrund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene (barrierefreie) Wohnungen angewiesen sind.

Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einzusetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden. Rechtsgrundlage ist das Wohnraumgesetz Berlin, wonach der gesetzliche Anspruch auf Mietausgleich bei Vorliegen einer besonderen Härte in einer Verwaltungsvorschrift zu regeln ist.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            14.              dagegen:              0.              Enthaltung:              0.


 
 

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