Auszug - Bebauungsplan XVI-6 B ("Müggelheimer Damm") hier: - Änderung des Geltungsbereichs, Weiterführung nach § 13 BauGB
Die Vorlage wurde durch das Bezirksamt erläutert. Die Reduzierung des Geltungsbereichs wird durch die allgemeine Entwicklung Müggelheims, die Bauhöhenbeschränkung flughafenbedingt und die Rückeroberung von Teilen der Fläche durch den Wald, erforderlich. Andererseits kann auf den B-Plan nicht gänzlich verzichtet werden, weil eine Erschließungsstraße aus GA-Mitteln gebaut wurde. Der Widerspruch, wann dieser Bau geschehen ist, muss in der Vorlage noch ausgeräumt werden. Abstimmung: einstimmig (15/0/0). Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2011 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (15:0:0) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 03.05.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 591/11 über die Änderung des Planverfahrens, Weiterführung nach § 13 BauGB zum Bebauungsplan XVI-6 B („Müggelheimer Damm“) zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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