Auszug - Bebauungsplanentwurf XV-17 hier: Einstellung des Planfeststellungsverfahrens
Der
vorliegende B-Plan ist aus 1993 und wird vom Planfeststellungs-verfahren des
Autobahnbaus betroffen. Hier kann das BA nicht eingreifen. Ein anderer Teil
betrifft das OSZ und ein minimaler Teil ist über § 34 BauGB planbar. Es wird um
Aufhebung gebeten. Der Ausschuss folgt einstimmig dem Anliegen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge den in der
Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 01.04.2003 gefassten Beschluss Nr.
163/03 über die Ein-stellung des Planaufstellungsverfahrens für den
Geltungsbereich des Bebauungs-planentwurfes XV-17 im Bezirk Treptow-Köpenick,
Ortsteil Altglienicke, zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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