Auszug - Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger (dazu: Antrag der Fraktion DIE LINKE)  

 
 
68. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 03.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Herr Retzlaff will sein weiteres Vorgehen erklären,

Herr Retzlaff will sein weiteres Vorgehen erklären,

 

à wie der Beschluss des JHA es vorsieht, für die 8 Einrichtungen alles vorbereiten, das Interessenbekundungsverfahren in Gang setzen, erst dann findet der Entscheidungsprozess statt.

 

à er hat bereits mit dem Personalrat (Befragungsbogen) gesprochen. Dieser äußert sich zu so einer unkonkreten Anfrage nicht. Herr Retzlaff macht noch einmal deutlich, dass die Befragung keine rechtliche Relevanz hat und damit nur eine Trendabfrage, an die kein Mitarbeiter bei seiner späteren Entscheidung gebunden ist, sein wird.

 

In den nächsten Wochen sollen bereits die Schreiben zur Interessenbekundung an die Träger gehen.

 

Frau Kant betont, dass sich alle einig sind,  dass etwas passieren muss.

Mit dem Antrag wird sichergestellt, dass alle JFE noch mal „angesehen“ werden müssen.

Weiterhin möchte Frau Kant eine breite Einbeziehung der Mitarbeiter im Vorfeld gewährleisten.

Ziel ist nicht nur die Übertragung der 8 JFE sondern alle anschauen, die Meinung des Personals erfragen und dann erst entscheiden.

 

Herr Bünger unterstreicht, dass alle an der langfristigen Sicherung der Jugendarbeit und um den Erhalt der JFE bemüht sind. Es stellt sich die Frage, ob die Ausstattung bei Übertragungen zum späteren Zeitpunkt schlechter wird.

 

Die Mittel die dem öffentlichen Träger jeweils zur Verfügung stehen– werden dann für die Träger der freien Jugendhilfe umgewandelt. 

Herr Retzlaff bestätigt, dass ein abgestimmtes Verfahren für alle Übertragungen gleich sein muss.

 

Herr Bünger versteht Herrn Retzlaff so, dass dieser bereit ist,  das Paket aufzuschnüren und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Erstmal will man sehen, für welche  Einrichtungen überhaupt Chancen zur Übertragung bestehen.

Damit ist der Antrag der Grünen eigentlich in der Verfahrensweise enthalten.

 

Herr Retzlaff bestätigt, dass es anders doch gar nicht geht. (für jede Einrichtung einzeln, Anzahl der Übertragungen steht noch nicht fest)

 

Herr Hänsgen bemerkt, dass in der Jury die Leitung der Einrichtung mit vertreten ist. Er geht davon aus, dass damit die Interessen der Mitarbeiter vertreten sind. Er fragt nach, ob Übertragungen nach dem 01.01.2011 auch haushaltsrechtlich möglich sind. (Jährlichkeit des Haushalts/ Gewährleistung BGB § 613 a)

Herr Retzlaff bestätigt, dass dies gewährleistet werden muss. 

 

Herr Worm hält den Antrag der LINKEN nicht für obsolet, aus seiner Sicht ist dies fauler Konsens.

 

Frau Kant unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit, wenigstens mit Punkt a (Übertragung des JuJo, weil die alle wollen) zu beginnen.

Vielleicht gibt es auch andere Einrichtungen, die wollen, deswegen folgt dann Punkt b der Vorlage.

Die Ergebnisse müssen dann in die Entscheidung einfließen.

 

Herr Retzlaff erwidert Herrn Worm, dass er keine Fakten schafft, die dann die JHA Mitglieder zu etwas zwingen würde.

 

Im weiteren Verlauf wird über die Kriterien für die Übertragung kontrovers diskutiert.

Herr Hänsgen macht deutlich, dass diese Personalbefragung nichts bringt. Aus seiner Sicht ist wichtig zu prüfen, welche objektiven Gründe gegen eine Übertragung einzelner Einrichtung sprechen.

Herr Wohlfeil merkt an, dass es ja vielleicht noch mehr Einrichtungen gibt, die auch zu freien Trägern wechseln wollen. Dies soll durch die Befragung ermittelt werden.

 

Des Weiteren wird noch einmal über die Möglichkeit der Übertragungen der Einrichtungen debattiert, die nicht Fachvermögen des Jugendamtes sind bzw. wo mehrere Abteilungen Nutzer der Einrichtung sind. Herr Retzlaff wird mit den Stadträten der anderen Abteilungen Rücksprache nehmen und deren Standpunkt zu einer Übertragung der Einrichtung erfragen.

 

Frau Stappenbeck erklärt noch einmal die Zuordnung der JFE zu den einzelnen Kategorien und die damit verbundenen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Schwierigkeitsgrade.

 

Frau Grabosch schlägt vor, über jeden Punkt der Vorlage einzeln abzustimmen. Sie sieht auch explizit für das JuJo die Dringlichkeit, weil alle Mitarbeiter da zum Träger wechseln wollen.

 

Erneut folgt eine kontroverse Diskussion über eine Meinungsabfrage bei den Mitarbeitern.

Herr Hänsgen hält es für wichtig, dass die Mitarbeiter erst einmal die Träger der freien Jugendhilfe kennen, die sich für die Einrichtung interessieren, bevor sie sich überhaupt zu einer Übertragung äußern können.

 

Frau Stappenbeck weist darauf hin, dass auch im JuJo nur der Leiter zum Träger der freien Jugendhilfe wechseln will und den Übergang aktiv gestalten möchte.

Ansonsten gibt es erst 2 konkrete Anfragen von Mitarbeitern, die etwas über die Träger wissen wollten.

Frau Stappenbeck würde die Abfrage konkreter gestalten (gesetzlichen Grundlage benennen) und schlägt vor einen Entwurf für die Befragung zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten.

 

Frau Grabosch ist verwundert, dass ein Leiter sich nur für seine eigenen Interessen einsetzt. Sie hätte erwartet, dass dieser dann auch die Interessen seiner Mitarbeiter vertritt und die also auch wechseln wollen.

Herr Retzlaff hält es für legitim, dass jeder seine Interessen vertritt.

 

In der weiteren Diskussion geht es um das beabsichtigte Interessenbekundungsverfahren und erneut um die Anzahl der JFE die benannt werden sollen.  

 

Herr Brendel  geht davon aus, dass sich grundsätzlich alle einig sind,  dass alle übertragen werden sollen. Dem widerspricht Frau Kant, dies ist nicht ihre und nicht die Ansicht ihrer Partei.

 

Herr Retzlaff will das Meinungsbild für jede JFE genau - aber anonym – abfragen lassen.

 

Herr Schlicht erhält Rederecht:

90 % seiner Mitarbeiter sind nicht bereit zum freien Träger zu gehen. Erst wenn sich der eine oder andere Träge in den Einrichtungen vorstellt, sagt vielleicht der eine oder andere Mitarbeiter doch noch  ja.

 

Herr Retzlaff bestätigt erneut, dass für jede Einrichtung eine Einzelbetrachtung erfolgt und dann erst entschieden wird.

 

Herr Wohlfeil schlägt vor, den Beschluss so zu formulieren.

 

1.       Ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren für alle Einrichtungen die im Fachvermögen des Jugendamtes sind durchzuführen.

2.       Den Entwurf einer Mitarbeiterbefragung zur nächsten JHA-Sitzung vorzubereiten.

 

Frau Kant ist mit einer Änderung der Vorlage  (statt Personalkonzept – Stimmungsbild) einverstanden. 

Frau Grabosch schlägt die Abstimmung zu den einzelnen Punkten der Vorlage vor. 

 

Herr Wohlfeil schlägt vor, erst über den weitergehenden Vorschlag abzustimmen, danach ggfs erst über die Beschlussvorlage der LINKEN. 

 

 

Pause

 

Herr Wohlfeil formuliert erneut den Antrag.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert,

 

1.       Ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren für alle Einrichtungen die im Fachvermögen des Jugendamtes sind durchzuführen.

2.              Den Entwurf einer Mitarbeiterbefragung zur nächsten JHA-Sitzung vorzubereiten.

 

Abstimmung

 

Ja:         9                                Nein:         4                       Enthaltungen:         0

 

à Mehrheitlich beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert,

 

1.       Ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren für alle Einrichtungen die im Fachvermögen des Jugendamtes sind durchzuführen.

2.              Den Entwurf einer Mitarbeiterbefragung zur nächsten JHA-Sitzung vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:              4.              Enthaltung:              0.


 
 

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