Auszug - Externer Ansprechpartner für Korruptionsfälle
- ZRK gibt es bereits - präventiv Verfahrensabläufe entwickeln, die wenig korruptionsanfällig sind - 100%ige Anonymität gibt es nicht, da keine Schweigepflicht - ggf. über einen Anwalt - Antrag im AHB von Bündnis90/Grüne - über Anwalt - sowie über Internetplattform - Senat beauftragt, Konzept zu entwickeln
Hr. Schubert - wollte darauf hinweisen, dass auf Landesebene bereits eine Initiative besteht
Hr. Förster - Korruptionsbekämpfung leisten Strafverfolgungsbehörden - Korruptionsprävention sollte durch Bezirke geleistet werden
- AHB-Initiative - nur für Berliner Verwaltung - bezirklich: soll jemand ehrenamtlich dies machen - pensionierter Anwalt, pensionierter Pfarrer - verwaltungsintern, aber auch extern, z.B. Vereine, die Zuwendungsempfänger sind usw.
BzBmin - kann niemanden ehrenamtlich einsetzen
Hr. Liebenow - möchte den Antrag vertagen bis zur Einsetzung einer Person auf Berliner Ebene
Hr. Förster - möchte, dass die Frage der Externen geklärt werden
BzBmin - schon sehr naiv - jeder Korrupte vernichtet nach Ansprache sofort die Akten - Nicht-Korrupte werden mglw. zu Unrecht denunziert
Hr. Blohm - besondere Kompetenz muss verliehen werden BzBmin - ZRK prüft Plausibilität, wenn +, dann StA - Untersuchungskompetenz bei Staatsanwaltschaft - Ermittlungsbehörde
beide Anträge(und VI/1514) vertagt |
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