Auszug - Anpassung des Schonvermögens im SGB XII
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Nach Diskussion wird der
Antrag mit 7:3:2 angenommen ·
Frau Höppner betont die
rein formale Ablehnung der SPD-Fraktion Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.05.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (7:3:2) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung: Dem Bezirksamt
wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die
Regelungen zum einzusetzenden Vermögen im § 90 SGB XII an die Regelungen zum
zu berücksichtigenden Vermögen im
§ 12 SGB II angepasst werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: 3. Enthaltung: 2. |
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