Auszug - Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII und Fallunspezifische Leistungen
Frau Buch verteilt die
Informationsunterlagen an alle Mitglieder des JHA (Anlage 2).
Anhand der
Folien erläutert Frau Buch die aktuelle Situation. Nachfragen:
Herr Worm
kann sich nicht vorstellen, dass es weniger Bedarf in der „Jobwerkstatt
Mädchen“ gibt. Er möchte
wissen, wie es zu solchen Aussagen kommen kann. Weiterhin
wird festgestellt, dass Outreach für alle Projekte zusammen über 140.000 €
erhält! Es wird
hinterfragt, welche Absprachen über Zielvereinbarungen getroffen wurden,
(Öffnungs- und Schließzeiten, vereinbarte Kontaktstunden, Kontrolle). Frau Buch
weist darauf hin, dass es bei aufsuchender Arbeit keine Öffnungszeiten zu
vereinbaren gibt, sondern die Betreuung (Fälle) verhandelt wird. Frau Buch
erklärt, dass sich der Bedarf am Projekt „Jobwerkstatt Mädchen“
(einzelfallbezogene Bedarf nach § 13(1) SGB VIII) verändert hat. Herr Hänsgen
ergänzt, dass auf den veränderten Bedarf reagiert werden muss und in der
Rudower Str. 37 ein Kiezstandort entwickelt werden soll. (Familienzentrum,
Kita) Grundsätzlich
gibt es unterschiedliche Betrachtungsweise zu Bedarfen. Beim
„Container“ – outreach ist zu beachten, dass es sich um eine Mischfinanzierung
( § 11 und § 13 (1) SGB VIII) handelt. Nach § 11
wurden Öffnungszeiten und nach § 13 (1) SGB VIII die Betreuung 1 Gruppe und 7
in Einzelfallberatung vereinbart. In der sich
anschließenden Diskussion wird die Arbeit des „Containers“ thematisiert. Zur
Klärung der Sachlage sollen zur nächsten Sitzung die RL / TL und der Träger
eingeladen werden. Vom JHA
wird gefragt, wie das Jugendamt die Einhaltung der Zielvereinbarungen
kontrolliert? Frau Buch
erklärt, dass Verträge bestehen und dort festgelegt ist, welche Leistungen zu
erbringen sind. In den
Evaluationsgesprächen wird dann exakt ausgewertet. Frau
Stantien möchte immer noch, dass das Thema „Schulstation“ und „Schülerclub“ in
den Arbeitsplan des JHA
aufgenommen wird. Sie bitte
um Information – welche vom Senat finanziert werden. Frau Buch
erläutert, dass Schulstationen Leistungen der JH sind und in den Bezirken
angeboten werden. Die
Finanzierung erfolgt nach § 13(1) SGB VIII. Für unseren Bezirk gibt es 3 Schulstationen an Grundschulen.
tandem
– Bouchè-Schule, und ISIS - Edison-Schule und Schule an der
Wuhlheide. Die
Weiterfinanzierung der Schülerclubs ab 01.08.2010 ist zurzeit noch nicht
geklärt. Die
finanziellen Mittel wurden den Bezirken bisher im Rahmen der auftragsweisen
Bewirtschaftung von SenBWF zur Verfügung gestellt. Zurzeit
gibt es 4 Schülerclubs, die so finanziell gefördert werden. Frau Dr.
Büthner setzt fort mit den Ausführungen zu der Fallunspezifischen Arbeit
(Anlage 3). Bei der
Finanzierung der Mitarbeit der Träger in den Fallteams wurde festgestellt, dass
nicht alle Träger ihre Teilnahme an den Fallteams abgerechnet haben. Insgesamt
wurden weniger Stunden für die Fallteamsitzungen aufgewendet als geplant. Gründe sind
u.a., dass nicht genug Fälle sind, die eingebracht werden sollten, Krankheit,
Feiertage. Herr Bünger
fragt nach, ob alle Mitglieder der freien Träger in den Fallteams die Schulung
absolviert haben? Frau Dr. Büthner bestätigt das. Frau Dr.
Büthner bestätigt, dass es nicht möglich ist, mit neuen Projekten jetzt schon
zu beginnen. Erst muss die vorläufige HHW nach Artikel 89 der VvB aufgehoben
sein. Projekte die bereits laufen, können weiter finanziert werden Frau Stantien
bitte um nähere Auskunft zum Angebot in der R 4/ 5 - DASI Hausaufgabenhilfe (wo und wann diese
stattfindet). Sie vertritt die Auffassung das es solche Angebote bereits gibt
(z.B. im abc). Das Angebot der Hausaufgabenhilfe gab es früher in jeder JFE. Frau Dr.
Büthner erklärt, dass es sich hier um Lerngruppen mit schwierigen Kindern
handelt, die Defizite in der gesamten Persönlichkeitsentwicklung haben. In der
weiteren Diskussion ergeben sich Fragen zur konkreten Fallteamarbeit in den
Regionen, die von den Regionalleitungen beantwortet werden müssen: à Auswahl der Fallteamträger, à Gewährleistung der Trägervielfalt, à weitere Fallteamteilnehmer, à Anzahl der HzE Neufälle, die nicht
in den Fallteams behandelt wurden. Es wird
vereinbart, dass zur Beantwortung der Fragen zur Fallteamthematik die
Regionalleitungen in den JHA eingeladen werden. |
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