Auszug - Drs.: VI/0885 Bebauungsplan XVI-43 (“Sportplatz Wendenschloßstraße”), Einstellung des Planaufstellungsverfahrens und Ausschussantrag
Der Ausschuss beschließt einstimmig 13/0/0 den folgenden Ausschussantrag: “Das Bezirksamt wird ersucht, die Zuwegung zum Sportplatz Wendenschloßstraße 182 in ein Fachvermögen zu übertragen, um eine dauerhafte Sicherung dieser öffentlichen Wegeverbindung zu erreichen.” Es wird folgender Ausschussantrag beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Zuwegung zum Sportplatz Wendenschloßstraße 182 in ein Fachvermögen zu übertragen, um eine dauerhafte Sicherung dieser öffentlichen Wegeverbindung zu erreichen. Abstimmungsergebnis: dafür: 13 dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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