Auszug - Zuwegung zum Sportplatz Wendenschloßstraße 182
Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, die Zuwegung zum Sportplatz Wendenschloßstraße 182 in ein Fachvermögen zu übertragen, um eine dauerhafte Sicherung dieser öffentlichen Wegeverbindung zu erreichen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig |
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