Auszug - Obdachlosenwohnheim in der Hartriegelstraße
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der
Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Punkte beim Betrieb des Obdachlosenheimes in der Hartriegelstraße berücksichtigt werden: - Die Belegung der Einrichtung wird auf max. 60 Personen beschränkt. - Eine Belegung soll nur mit Personen erfolgen, die zu keiner Haftstrafe wegen Delikten gegen Menschen verurteilt wurden. - Die Vermittlung von Personen an die Einrichtung sollte erst dann erfolgen, wenn dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner, z. B. durch einen 24-stündigen Pförtnerdienst, Rechnung getragen wird. Sofern Belange dieses Antrages in bezirklicher Zuständigkeit liegen, wird das Bezirksamt ersucht, in o. g. Sinn zu handeln. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 7. Enthaltung: 0. |
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