Auszug - Unterstützung für das Aktionsprogramm Kindertagespflege
Herr
Paul erläutert kurz die Notwendigkeit des Antrages. Das
Ziel sollte der Ausbau der Plätze in der Tagespflege sein. Die
Form der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen muss effizienter gestaltet
werden, es geht um Unterstützung bei der Personalsuche. Herr
Retzlaff verdeutlicht das Treptow-Köpenick im Versorgungsgrad der
Kinderbetreuung berlinweit gut dasteht. (Plätze in Kitas und Kindertagespflege
zusammen) Grundsätzlich
hat sich in den Ostbezirken eine andere Angebotsstruktur als in den Westbezirken
historisch entwickelt. Frau
Dr. Büthner stellt die aktuelle Situation im Bezirk dar. Im
Bezirk gibt es ca. 6.000 Kinder unter 3 Jahren. Davon
werden 3.093 Kinder in Kitas und 183 in der Tagespflege betreut. Es
gibt eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter. Zurzeit werden 20
geeignete Tagespflegepersonen gesucht. Diese müssen dann als
Tagespflegepersonen ausgebildet werden. Die
Frage wer ausbilden darf, ist bisher noch nicht abschließen geklärt. Herr
Bünger fragt nach, wie viel Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Bezirk fehlen. Frau
Dr. Büthner informiert, dass es keine Wartelisten für Kinder u3 im Bezirk gibt.
Weiterhin
möchte Herr Bünger wissen, woher dann der Bedarf an 20 Tagespflegepersonen kommt. Frau
Dr. Büthner erklärt, dass in jedem
Sozialraum Tagespflegestellen angeboten werden sollen. Außerdem
ist die Tagespflege nicht nur als Alternative zur Kita Betreuung zu verstehen,
sie ist auch ergänzende Betreuung (nach Kita- Öffnungszeiten). Die
Mitglieder des JHA erbitten eine Übersicht zu vorhandenen Tagespflegeplätzen in
den Sozialräumen. Gleichzeitig werden qualifizierte Angaben für die
Gewährleistung der Bedarfsdeckung (35%) bei den Betreuungsplätzen für Kindern
u3 bis 2013 erwartet. 30% der Angebote sollen in Form der Tagespflege verfügbar
gemacht werden. Frau
Dr. Büthner weist darauf hin, dass bereits heute über 50 % der Kinder u3
versorgt werden könnten. Das 30 % der Angebote in Tagespflegeplätzen (rd. 900
Plätze) vorgehalten werden können, ist bei dem vorhandenen Angebot an
Kitaplätzen unrealistisch. Obwohl
die Eltern ein Wahlrecht haben, ist der Rechtsanspruch durch die Bereitstellung
eines Betreuungsplatzes (Kita oder Tagespflege) gewährleistet. Herr
Paul bittet den Antrag zu vertagen. |
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