Auszug - Bebauungsplan XVI-43 (Sportplatz Wendenschloßstraße") hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
- BzStR Hölmer informiert, dass im Grundbuch als Eigentümer das Land Berlin, Finanzvermögen, stehe und sich eine Zuordnung zu einem Fachvermögen weiterhin als schwierig erweise, da weder Tief, UmNat oder Sport den Weg übernehmen möchten; notfalls werde er einer Übernahme in Tief zustimmen, mit allen Konsequenzen für die Unterhaltungspflicht des Weges - Herr Förster verweist auf die rechtliche Lage, wonach eine Vorlage zur Kenntnisnahme keinerlei aufschiebende Wirkung bei einer ablehnenden Kenntnisnahme entfalte und schlägt stattdessen die Formulierung eines Ausschussantrags mit dem Ziel vor, im Zusammenhang mit der Einstellung des B-Plans die Übernahme in ein Fachvermögen zu verlangen, welches das Kollegium mit Mehrheitsentscheidung dann festzulegen habe - Herr Franzke schlägt vor, beides in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen Es wird folgender Beschluss gefasst: Vertagung |
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