Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch den Jugendhilfeausschuss selbst wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 8 AG KJHG Frau Christine Bader als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 3. Enthaltung: 4. |
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