Auszug - Einführung von Teilinklusivmieten
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die im Bezirk tätigen, mehrheitlich im Landesbesitz befindlichen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken, dass diese künftig bei abzuschließenden Mietverträgen Teilinklusivmieten vereinbaren. Ziel dieser Mieten sollte es sein, die vom Mieter nicht beeinflussbaren Kosten zu einem festen Bestandteil der Miete werden zu lassen; lediglich die verbrauchsabhängigen Betriebskostenarten würden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Ablehnung: dafür: mehrheitlich. |
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