Auszug - Lottokioske im Bezirk – Trennung der Bereiche Glückspielangebot von Süßwaren  

 
 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.14
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 25.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0835 Lottokioske im Bezirk – Trennung der Bereiche Glückspielangebot von Süßwaren
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag

Herr Sauerteig: Nicht nur die USA sondern auch die CDU-Fraktion scheint sich mit diesem Antrag vom Kapitalismus zu verabschieden

Herr Sauerteig: Nicht nur die USA sondern auch die CDU-Fraktion scheint sich mit diesem Antrag vom Kapitalismus zu verabschieden. Er verstehe den Antrag nicht. Ist es wirklich die Meinung des Antragsstellers, eine bezirkliche Aufgabe, den rechtlichen Erfordernissen anzupassende private Gewerberäume zu organisieren und zu bekleiden? Ist finanziele Unterstützung zu leisten oder Finanzierungsberatungen zu übernehmen. Wirtschaftsförderung hat als Kernaufgabe Bestandspflege zu betreiben, auch für Lottokioskbesitzer. Die Zuständigkeit in diesem speziellen Fall liegt zuerst bei der Staatlichen Lottogesellschaft, bei der Senatsverwaltung, die diese Gerichtsentscheidung erst mal in eine nachzuvollziehende Verordnung für ganz Berlin zu gießen hätte und dann bei der Investitionsbank, die dafür ev. Gesonderte Kredite anbieten sollte. Der Antrag ist reiner Populismus. Mit diesem Antrag werden auch die Betroffenen irregeleitet. Könnte das BA hier tatsächlich Hilfe leisten? Er bitte Herrn Schild um Zurückziehung des Antrages.

Herr Schild: Herr Sauerteig sie irren zutiefst. Er beantrage die Überweisung in den A. f. KuWiT.

Herr Bartsch: Er stimme der Überweisung in den Ausschuss für KuWiT zu und denke auch, dass die Ausführungen von Herrn Sauerteig der Wahrheit entsprechen. Hintergrund ist, dass vor zwei Jahren die staatliche Glückspielgesetzgebung verändert wurde und aufgrund dessen hier im Land Berlin das Landgericht ein Urteil erlassen hat, die Süßwaren vom Lottospiel zu trennen. Das Thema muss erst mal auf Landesebene besprochen werden, sollte aber schon im Ausschuss für KuWiT erläutert werden, um gemeinsam mit dem Bezirk eine Lösung hinzubekommen.

Herr BzStR Simdorn: Das, was vom Amtsgericht hier vorgelegt wird, ist in seiner Schwachsinnigkeit nicht zu überbieten. Diese Regelungswut in Deutschland ist unsäglich. Nicht zu begreifen ist, dass man für ein Spiel von 1,25 € 6 aus 49 oder Fussball-Toto einen Ausweis vorlegen müssen, aber in einer Spielhalle bis zu 20.000 € so verzockt werden können.

 

BzVV: Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung (Überweisung A. f. KuWiT) : Mehrheitlich beschlossen bei 4 Gegenstimmen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in den A. f. KuWiT

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich            dagegen:          4.            Enthaltung:        0.


 
 

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