Auszug - Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Mozartstraße im Abschnitt von der Hämmerlingstraße bis zur Wuhle Fußgängerbrücke  

 
 
29. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0480 Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Mozartstraße im Abschnitt von der Hämmerlingstraße bis zur Wuhle Fußgängerbrücke
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:433/20/08
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Herr Abu Bakr: Die Frage von Herrn Welters aus der vergangenen Sitzung, ob die Mozartstraße als Hauptverkehrsstraße für den Radverkehr ausgewiesen werden könne und damit die Anwohner nur zu 50 % zu beteiligen seien, wurde von Frau Schulz geprüft und nega

Herr Abu Bakr: Die Frage von Herrn Welters aus der vergangenen Sitzung, ob die Mozartstraße als Hauptverkehrsstraße für den Radverkehr ausgewiesen werden könne und damit die Anwohner nur zu 50 % zu beteiligen seien, wurde von Frau Schulz geprüft und negativ beschieden, da außer Radverkehr kein überörtlicher Verkehr vorhanden sei. Die Radwegesumme werde nur freigegeben wie in den Planungsunterlagen veranlagt, höchstens 22.000 € nach Rechnungslegung. Da noch weitere Varianten gewünscht, wurden noch drei weitere Varianten erarbeitet: Die erste beläuft sich auf 30.000 € einschließlich Gehwegüberfahrten, fünf Meter Breite, um Parken zu ermöglichen und drei Meter Fahrbahn, die Restfläche diene der Entwässerung. 2. Variante: fünf Meter Fahrstreifen asphaltiert, eingefasst von Bordsteinen und Kosten von 40.000 €. 3. Variante: Fahrbahn von fünf Meter, zwei Meter Gehweg, Versickerungsstreifen und ca. 80.000 € Kosten.

Die Anwohner konnten im Stadtplanungsamt Einsicht nehmen, Stundungsmöglichkeiten wurden erläutert, was von den Anwohnern positiv aufgenommen worden sei.

Franzke verweist auf ein Anwohnerschreiben vom 6. April, in dem Planungsänderungen genannt werden.

Frau Schulz: Die Planungsänderungen sind unerheblich, da die Wendeanlage Teil der Fahrbahn sei und die Quadratmeter gleich blieben, dafür aber in der Breite etwas genommen wurde, deshalb „keine wesentliche Änderung".

Herr Hölmer entschuldigt sich für die Nichtbeantwortung, Anwohner bestätigen telefonische Absprache mit Frau Schulz.

Welters: habe keine Frage gestellt, sondern eine Rechtsauffassung vertreten. § 9 gebe keinen Hinweis, dass überörtlicher Verkehr sich nur aus PKW-Verkehr ergibt. Der Straßenausbau würde aus Radwegeprogramm finanziert, um das „überörtliche Radwegenetz“ zu ergänzen. Es gebe keine anderen Ausführungsvorschriften oder andere Auslegung des Paragraphen. Nur für PKW-Verkehr sei die Straße nur Ziel- und Quellverkehr und damit nur zu 50 % zu belasten. „Ich halte es für rechtlich möglich und für rechtlich geboten."

Frau Meißner: Argument habe gewissen Charme, aber auch das Bezirksamt hat das mit Juristen geprüft. Ist es aber von der Senatsverwaltung geprüft worden, ob diese Rechtsauffassung geteilt werden kann? „Wir stimmen doch aber nur der Ausbauvariante zu.“ Wollte nochmals betätigt wissen, ob Grundstückseigentümer Überfahrten bestellen müssen oder dies auch ablehnen können.

Kopfnicken bei Bezirksamtsmitarbeitern.

Herr Franzke verweist in diesem Zusammenhang auf Erläuterungen des Straßenausbaubeitragsgesetzes durch das Abgeordnetenhaus.

Herr Hölmer: Wir haben Schwierigkeiten uns zu positionieren, weil sich die Senatsverwaltung „wegduckt“ und es keine Ausführungsvorschriften gibt. Nur ganz zarte Ansätze, so was in Angriff zu nehmen. Bezirk habe auch nichts von den Einnahmen.

Herr Förster: das Problem sei ja nicht die Ausbauvariante. Wollte aber schon diese Rechtsauffassung schriftlich dokumentiert haben, notfalls mit Kleiner Anfrage.

Herr Durinke: Schon beim Ausbau Wendenschloßstraße festgestellt, dass wir nicht entscheiden, ob Haupterschließungsstraße oder Nebenstraße. Nach überwiegendem Verkehr wird Straße eingeordnet. Anliegerstraße ist nicht unbedingt das, was dem verkehr der Straße gerecht wird.

Herr Sauerteig: Fahrradstraße käme dem Ziel des überörtlichen Radverkehrs näher und würde möglicherweise dem Ziel, die Anlieger nur zu 50 % zu beteiligen eher entsprechen.

Herr Schild: Mehrheit der Anwohner ist für den Ausbau, Juristen argumentieren mit dem hauptsächlichen Verkehr, eine wohlwollende Prüfung hätte 50 % Beteiligung ergeben. Es ist ein Präzedenzfall, den müssen wir aber nicht vor Gericht erzwingen.

Herr Welters: Abgeordnetenhausfraktion Die LINKE strebt Ausführungsvorschriften an, Mittel kommen aus Topf Europaradwegemittel, darin aber Vermerk enthalten, dass Beitragspflicht vom Bezirk festzulegen sei. Vorrang des Radweges muss erkennbar sein. Klage der Bürger muss nicht erzwungen werden, deshalb sagen wir, dass dies rechtlich möglich sei. Im Zweifelsfall kommt der Rechnungshof in zwei Jahren zur Erkenntnis, Treptow-Köpenick habe Einnahmen von 1.500 € nicht erzielt.

Herr Hölmer: Diskussion abkürzen: „Ich nehme das auf meine Kappe.“ Wir werden es auf 50 % begrenzen und dementsprechend ausbauen.

Frau Meißner: Beitragspflicht in Anlage 2 muss nicht beschlossen werden. Vorschlag Ausschussantrag: „Das Bezirksamt wird ersucht, die Höhe der Beitragspflicht für den Ausbau der Mozartstraße zwischen Hämmerlingstraße und Wuhle als übergeordneten Radweg auf 50 % festzusetzen.“

Abstimmung: 13 ja/ 1 Gegenstimmen/ 1 Enthaltung.

Herr Liebenow: 0 % und Petition ans Rote Rathaus.

Her Durinke: Legen Gesetz nicht nach Gutdünken aus, Einschätzung Haupterschließungsstraße und Ausschuss übernimmt ebenfalls die Verantwortung.

Herr Schild: Grundlage war das Schreiben des Bezirksamtes. Frage: Ist es richtig dargestellt, dass die Anlieger zugestimmt haben oder nur ein Teil der Anlieger?

Anwohner verneinen, dass all Anlieger dem so zugestimmt haben.

Frau Schulz: gesteht ein, dass Formulierung vier Anlieger hätte heißen müssen, ansonsten nur übermittelt, was mir mitgeteilt wurde.

Herr Franzke bittet darum, in Zukunft prägnanter zu formulieren.

Her Hölmer: Juristischer Sachverhalt, den man unterschiedlich sehen kann: Ich werde das auf meine Kappe nehmen.“ Es könne aber den Fall geben, dass das Bezirksamt die Rechtsauffassung nicht teilt.

Abstimmung über Vorlage: 11/ 1/ 3

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zum Ausbau der Mozartstraße im Abschnitt von der Hämmerlingstraße bis zur Wuhle Fußgängerbrücke zu.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.06.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:1:3) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    11        dagegen: 1        .Enthaltung:       3.


 
 

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