Auszug - Nutzung von Sportanlagen  

 
 
16. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 28.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0548 Nutzung von Sportanlagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, DIE LINKESp
Verfasser:Axel Sauerteig 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beitritt:SAG

Frau Klinger begründet die Beschlussempfehlung des A

Frau Klinger begründet die Beschlussempfehlung des A. f. Sport. Die kontroverse Diskussion im Ausschuss ist am Abstimmungsergebnis ablesbar und rankte sich in erster Linie darum, ob eine offensive Werbung zur Nutzung der Sportanlagen sinnvoll ist, wenn keine Mitgliedschaft in einem Verein besteht oder ob dies sich positiv auf die Vereine auswirken würde. Es gibt Argumente für beide Auffassungen. Nach der SPAN – Sportanlagennutzungsverordnung – ist nichtorganisierten Sportler die Nutzung von Sportanlagen erlaubt, wenn die Vereinstätigkeit dadurch nicht gestört wird. Das Sportamt veröffentlicht bereits die Lauftreffs auf der bezirklichen Internetseite. Das Thema ist auch nicht neu. Haushalterisch wirken sich die Nichtmitglieder auf die Ausnutzung der Sportanlagen auch nicht aus, denn gezählt werden Nutzerstunden, da nur diese abgerechnet werden können. Bei telefonischen Nachfragen gibt das Sportamt bereitwillig Auskunft und die Öffnungszeiten werden durch Schilder an den Sportanlagen bekannt gemacht. Damit wurde mehrheitlich kein Grund für eine weitere offensive Werbung gesehen.

Aussprache:

Herr Sauerteig: Frau Klinger hat bereits die Diskussion im Ausschuss dargestellt. Das Ergebnis der Abstimmung konnte aber weder von ihm noch den anwesenden Gästen auf Grund der schwachen Argumentation der Antragsgegner nicht nachvollzogen werden. Das Argument, der Antrag schade den Vereinen, trägt hier überhaupt nicht. Nach der SPAN ist es verbrieftes Recht, dass nichtorganisierte Sportler die Anlagen nutzen können. Es handelt sich hier also auch nicht um eine Ausnahmegenehmigung. Der Bezirksstadtrat erläuterte dem Ausschuss im November, dass es freie Zeiten auf den Sportanlagen gibt, die durch die nichtorganisierten Sportler genutzt werden können. Der Antrag will nur, dass die freien Zeiten und die Sportanlagen im Internet oder anderen Publikationen bekannt gegeben werden. Er selbst ist 48 Jahre Mitglied eines Sportvereines und er habe es noch nie erlebt, dass ein Sportler ausgetreten sei, da er ja die Anlagen auch ohne Mitgliedschaft nutzen könnte. Er habe vielmehr das Gegenteil erlebt, denn gerade sind in seinem Verein 25 Sportler eingetreten, die vorher ein Jahr lang unorganisiert dort Fußball gespielt haben und auf Grund der dabei aufgetretenen Kontakte zum Verein sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Wer schade also den Vereinen? Es geht auch nicht um das Propagieren dieser Möglichkeit. Vielmehr sollen die Bürger, wie an anderer Stelle auch, informiert werden. Man sollte deshalb die Empfehlung ablehnen und dem Antrag zustimmen.

BzStR Herr Simdorn: Es ging bei der Diskussion nicht um die Intention des Antrages. Das Problem ist, dass die sinnvolle Regelung der SPAN nicht finanziell untersetzt wird. Er habe das Problem, dass es eine Form der baulichen Unterhaltung gibt und eine gewisse Form der Aufsicht zu den Öffnungszeiten der Anlagen. Die ohnehin sehr knappen Mittel werden in 2008, wenn nicht ein Wunder geschieht, auf eine Anlage konzentriert werden müssen. Wenn die Regelung der SPAN in Größenordnungen angenommen werden würde, würde er auf Grund de genannten Rahmenbedingungen erhebliche Probleme bekommen. Außerdem wären dann Verschiebungen bei der Vergabe der Nutzungszeiten zu Ungunsten der Vereine erforderlich, da man bei erhöhter Nachfrage auch diesen nichtorganisierten Sportlern mehr Zeiten einräumen müsste. Man werde sich ein verändertes Prozedere bei Anfragen nichtorganisierter Sportler einfallen lassen müssen, um den Sportlern und den Bedenken des Amtes gerecht werden zu können.

Frau Kappel: Sie könne den Ausführungen von Herrn Sauerteig zustimmen. Beim Bezirksstadtrat der letzten Legislaturperiode war es für nichtorganisierte Sportler nicht so einfach, die Sportanlagen zu betreten. Deshalb sollte unter den neuen Bedingungen des neuen Bezirksstadtrates auch, wie auch immer, darüber informiert werden.

Herr M. Schmidt: Die Intention des Antrages ist ja eine gute Intention. Der Antrag suggeriert aber in Übersetzung „Du brauchst kein Mitglied zu sein, um unsere Sportanlagen nutzen zu können“. Diese offensive Werbung in ihrer Wirkung für die Vereine muss man sich genau überlegen. Ringelnatz hat gedichtet: „Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit.“ Auch die große Politik lässt keine Sonntagsrede aus, um die Vereine und das Ehrenamt zu fördern und zu loben. Er ging immer von einem Grundkonsens im Ausschuss darüber aus, dass man die Vereine stärken und fördern wolle. Der Antrag schädigt aber mittelfristig die Vereine, wenn das Bezirksamt mitteilt, es geht auch ohne Verein. Sicher wird kein Sportler deshalb austreten, aber es wird für die Vereine schwieriger, Neumitglieder zu finden. Über die Vereine treibt der Einzelne letztlich auch mehr Sport durch den indirekten Gruppenzwang, denn bei vielen der nichtorganisierten Sportler, die nur auf Grund guter Vorsätze vereinzelt Sport treiben. Er bitte, der Empfehlung zu folgen und den Antrag abzulehnen.

Herr Sauerteig: Wenn er den Redebeitrag von Herrn Simdorn richtig verstanden habe, unterstütze er die Intention des Antrages und wenn man das Wort verstärkt streichen würde, könnte man den Antrag doch beschließen.

BzStR Herr Simdorn: Dies habe er so nicht gesagt. Seine ablehnende Auffassung habe er im Ausschuss geäußert und werde bezüglich dieses Antrages auch bestehen bleiben. Die genannte Änderung würde auch nichts daran ändern. Es werden z. B. die Lauftreffs bereits veröffentlicht.

Frau Kappel: Nach dem Sportfördergesetz sind die Anlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Man kann nicht behaupten, dass nur Vereinsmitglieder wirklich Sport treiben.

Abstimmung: Mit 30 Stimmen, bei 24 Gegenstimmen wird die Beschlussempfehlung angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion B´90Grüne abgelehnt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Möglichkeit der Nutzung von bezirklichen Sportanlagen zu bestimmten Zeiten auch von nicht in Sportvereinen organisierten Sporttreibenden durch (Presse-) Mitteilungen, auf dem bezirklichen Internetportal und in eigenen Publikationen verstärkt hinzuweisen.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                30.            dagegen:          24.            Enthaltung:        0.


 
 

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