Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
14. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

  • BA allgemein – Für das erste Quartal 2008 ist eine Haushaltssperre angeordnet, danach Entscheidung wie haushalterisch 2008 weiter verfahren wird.
  • Sozialamt – Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement wurde an 14 Ehrenamtliche durch Senatorin verliehen, darunter Frau Urbaniak aus Treptow-Köpenick.
    Ab 01.01.08 ist trägerübergreifendes persönliches Budget verbindlich in Kraft getreten, dazu gibt es Merkblatt.
  • Gesundheitsamt – Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst wird zum 01.04. in Kraft treten; am 02.04. wird um 12 Uhr die Eröffnung des Zentrums in Marzahn stattfinden, die Bürgermeisterin Frau Pohle hat die Einladung dazu ausgesprochen.
  • QPK - wird im TOP 4 behandelt.
  • Jobcenter – Am 13.12. hat das Steuerungsgremium zur Umsetzung des ÖBS 2008 getagt. Dazu gehört: Die Vorschaltmaßnahmen (60 Stellen) werden in BEZ nach § 16 a SBG II überführt. Zu etwa 180 weiteren Stellen wurde entschieden. 173 Träger hatten dazu ca. 1700 Stellen fristgerecht beantragt. Das Jobcenter hat den Trägern die Entscheidungen mitzuteilen und die operative Umsetzung entsprechend Handlungsanweisungen der Bundesagentur zu übernehmen.
    Information zum Urteil des Verfassungsgerichts zur Gemeinsamen Trägerschaft Bundesagentur und Kommunen im SGB II. Diskussion in den unterschiedlichen Ebenen „Wie kann SGB II gestaltet werden?“. BA kann sich nicht vorstellen aus Arbeitsmarktpolitik auszusteigen. Demnächst Besprechungen dazu sowohl im Deutschen Städtetag als auch auf Landesebene.
  • Information zu Rechtsgrundlagen – Drittes Gesetz zur Änderung SGB II Beteiligung des Bundes an Kosten der Unterkunft, Senkung auf 28,6 vom Hundert
    Voraussichtlich rückwirkend Änderung SGB III zur Anspruchsdauer auf ALG 1
    50. Lebensjahr vollendet                       auf 450 Tage
    55. Lebensjahr vollendet                       auf 540 Tage
    58. Lebensjahr vollendet                       auf 720 Tage
    Betrifft auch die Nachfolgeregelung zur so genannten 58er Regelung; ältere Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente verpflichtet; Ausnahmefälle sollen auch geregelt werden. Jobcenter sind gebeten, bis zur Gesetzesverkündung generell davon abzusehen aufzufordern, einen vorgezogenen Antrag auf Altersrente zu stellen, um widersprüchliche Entscheidungen und Korrekturen zu vermeiden.

Fragen: Frau Portée – Sind die 180 Stellen zusätzlich zu den im Oktober bewilligten und wann ist damit zu rechnen.
Frau Höppner – Sind die 25 % vom Land gesichert?

Antwort: Mittel sind jetzt erst gekommen, deshalb konnte vorher nichts geschehen. Es handelt sich tatsächlich um zusätzliche Stellen. Jobcenter geht von 40 Stellen monatlich aus. Der Landeszuschuss ist gesichert.

 


 


 
 

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