Auszug - Neues vom Frauentog  

 
 
14. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 9.3
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 13.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:35 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0519 Neues vom Frauentog
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr Groos, ich weiß jetzt nicht, ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, wie unser Zeitfond aussieht, weil, eigentlich hätte ich gerne noch einmal etwas kurz zur Historie

Hierzu wurde ein Wortprotokoll am 15.01.2008 erstellt:

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider:

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr Groos, ich weiß jetzt nicht, ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, wie unser Zeitfonds aussieht, weil, eigentlich hätte ich gerne noch einmal etwas kurz zur Historie gesagt, aber ich werde vielleicht erst mal die Fragen abarbeiten, die gestellt sind.

Beantwortung der Fragen:

1.         Ist geplant, die neu gestaltete Grünanlage und das neu errichtete Mehrfunktionsgebäude am Frauentog noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit zu übergeben?

Zu 1.: Das Funktionsgebäude mit den umgebenden Freiflächen wurde am 02.11.2007 an den künftigen Betreiber übergeben. Der Zugang für die Öffentlichkeit ist bereits per 10.11.2007 ermöglicht worden.

2.         Wie heißt der Vertragspartner des Bezirksamtes für den Betrieb des Mehrfunktionsgebäudes?

3.         Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Zu 2. und zu 3.: Der Vertrag wurde mit Herrn Andreas Fasch aus Hameln geschlossen. Das Mietverhältnis begann am 01.11.2007 und endet am 31.10.2012. Herr Fasch ist Geschäftsführer der sich in Gründung befindlichen Central Park Coepenick GmbH, die das Funktionsgebäude im Frauentog betreibt.

4.         Welche Fläche(n) schließt der Vertrag ein?

Zu 4.: An den Betreiber wurde das Funktionsgebäude mit den umliegenden Freiflächen vermietet. Das Funktionsgebäude umfasst eine Grundfläche von ca. 123 m2, wovon 62 m2 als Bistro einschließlich Küchenbereich genutzt werden. Die Freiflächen betragen ca. 2170 m2. Davon werden ca. 150 m2 als Terrasse für den Ausschank mitgenutzt. Die restlichen Flächen sind prinzipiell der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich zu erhalten und als Seepromenade am Frauentog freizuhalten.

5.         Sieht der Vertrag bestimmte Nutzungen von Gebäude und Außenbereichen ausdrücklich vor?

Zu 5.: Die eben genannten Freiflächen oder die eben genannten Flächen – Entschuldigung! – einschließlich des draufstehenden Funktionsgebäudes wurden zum Betrieb eines Bistros vermietet. Die Nutzung der befestigten Terrassenflächen für Veranstaltungen ist gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Außenanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu halten. Die Erhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegt dem Mieter. Die Gehölzpflege wird durch den Bezirk, durch die Fachverwaltung Grün, übernommen. Der vorhandene Charakter einer Grün- und Freifläche als Aufenthaltsbereich zum Flanieren und Verweilen am Wasser, soll auch hier und wird auch hier weiterhin dominieren. Weiterhin hat der Mieter die Benutzung einer öffentlichen behindertengerechten Toilette zu gewährleisten. Die freie Zugänglichkeit zur Seepromenade ist, wie gesagt, jederzeit zu sichern.

6.         Schließt der Vertrag bestimmte Nutzungen von Gebäude und Außenbereichen ausdrücklich aus?

Zu 6.: Eine andere Nutzung als eben unter Pkt. 5 oder unter Frage 5 beschrieben, ist ausgeschlossen. So ist u. a. auch das Wohnen auf dem Grundstück nicht gestattet.

7.         Soll der Frauentog nach Auffassung des Bezirksamtes weiterhin die zentrale Funktion bei der künftigen wasserseitigen touristischen Erschließung der Altstadt wahrnehmen?

Zu 7.: Ist eindeutig zu sagen „Ja“. Der Frauentog soll weiterhin als zentraler Anlegeplatz für Wassertouristen zur Aufwertung der Altstadt beitragen und mit den geplanten Nutzungen die Aufenthaltsqualität besonders an dieser Stelle erhöhen.

8.         Wenn ja, inwieweit war es dem Bezirksamt möglich, dies bei der Vertragsgestaltung trotz der unklaren Verhältnisse hinsichtlich der Errichtung von Steganlagen im Frauentog zu berücksichtigen?

Zu 8.: Selbstverständlich mussten wir das berücksichtigen und im Fall der Errichtung einer Steganlage, wie auch immer, kann der Mietvertrag durch einen gesonderten Nachtrag ergänzt werden – muss aber nicht! – in dem die Konditionen und Bestimmungen zur künftigen Stegbetreibung mit dem Mieter dann zu vereinbaren wären.

9.         Wenn nein, wann wird mit der Erarbeitung einer Alternative zu den bisherigen Plänen begonnen?

Zu 9.: Wir sehen zurzeit – zurzeit! – keine ausdrückliche Notwendigkeit, Alternativen zu entwickeln, auch so lange dieses Klageverfahren nicht beendet ist. Die jetzige Ausbaustufe sieht u. a. ja noch vor, dass unmittelbar an der Uferkante, durch das Anbringen von Stegen – längsseits auch das Anlegen möglich sein wird. Gegebenenfalls wäre noch zu ergänzen, dass es ja auch Erfahrungen mit dieser kleineren Steganlage bisher gab und gibt. Und wir können in der Saison, wenn die Saison im Frühjahr 2008 dann beginnt, hierzu aus meiner Sicht auch Entscheidungen treffen.

10.     Hat das Bezirksamt nach dem Scheitern des Seebrücken-Konzepts mit konkreten Planungen für eine dezentrale wasserseitige touristische Erschließung der Altstadt begonnen?

Zu 10.: Hab ich eben schon mal gesagt. Ergänzend wäre nur zu sagen, dass für den Januar 2008 in Zusammenarbeit der Bereiche Stadtplanung, der Immobilienverwaltung, diverser Senatsverwaltungen und des Wasser- und Schifffahrtsamtes abgestimmt ist, eine gemeinsame größere Beratung durchzuführen, um möglichst abschließend mal zu klären, was ist denn wie an diesem Ort und unter welchen Bedingungen genehmigungsfähig.

Es ist mitunter relativ problematisch, eine vernünftige Abstimmung zwischen Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltung herbeizuführen. Ich sage mal, das Wasser- und Schifffahrtsamt erteilt Nutzer X eine Genehmigung vor einem bezirkseigenen Grundstück irgendeine bauliche Anlage zu errichten, ohne diese Nutzung mit dem Bezirksamt, mit dem Flächeneigentümer, abzustimmen und das führt dann oftmals auch zu Problemen. Ja, vielleicht erst mal soweit.

BzVV: Vielen Dank, Herr Schneider! Wird die Aussprache gewünscht?

Das sehe ich nicht. Doch, Herr Groos. Etwas spät –diese Tests laufend!

Aussprache:

Herr Groos: Entschuldigung, sollte kein Test sein. Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr Schneider, ich bedanke mich ganz ausdrücklich für die, in einigen Punkten neuen oder auch sehr viel präziseren Angaben. Außerdem ist man ja auch schon vorweihnachtlich gestimmt, aber ein paar Fragen möchte ich doch damit verbinden. Einmal zu ihrer Antwort auf die Frage 3. Da hätte ich gerne eine genauere Antwort darauf, warum das Bezirksamt von der, wie sie selbst anlässlich der Ortsbesichtigung des Umweltausschusses sagten, üblicherweise vorgesehenen Vertragslaufzeit von 1 – 2 Jahren in diesem Fall abgewichen sind, und ich möchte sie auch in einem kleinen Punkt korrigieren. Die Vertragslaufzeit, das ist auch richtig, geht bis zum 31.12.2012, enthält aber zwei jeweils 5-jährige Optionen, die allein der Vertragspartner zu ziehen berechtigt ist, d. h., der Vertrag läuft, so dass der Vertragspartner dazu lustig ist, bis zum 31.12.2022. Dann möchte ich allgemein bemerken, was sie zu Beginn angeführt hatten. Ich hätte es begrüßt und würde es auch begrüßen, wenn sie noch etwas mehr zur Historie sagen würden. Das ist zweifelsohne mittlerweile wichtig. Auch diese Große Anfrage hat ja eine gewisse Historie bereits. Insgesamt möchte ich sagen, dass, ich glaube, wir uns alle einig sind, dass die Frage der künftigen Nutzung sowohl der Wasser- als auch der Landflächen am Frauentog für die wassertouristische Erschließung der Altstadt eine Schlüsselfrage ist. Und gerade, und sie haben es in ihrer Antwort bestätigt, und gerade weil es sich um eine Schlüsselfrage handelt, ist es für mich und meine Fraktion unverständlich, warum, wenn nach langer Suche und in dieser schwierigen Übergangsphase bei der unklaren Rechtslage, wenn dann ein Investor gefunden ist, wenn ein privater Vertragspartner gefunden ist, warum das Bezirksamt diesen Umstand nicht nutzt, um in die Öffentlichkeit zu gehen, um seine eigenen Erwartungen hinsichtlich der Nutzung dieser Fläche auch zum Ausdruck zu bringen, um etwas darüber zum Ausdruck zu bringen, was der private Vertragspartner dort beabsichtigt. Denn das Ergebnis dieses Schweigens in der Öffentlichkeit, dieses öffentlichen Schweigens sind laut vernehmbare Gerüchte und es ist natürlich wachsende Unruhe. Sie haben ganz am Ende von der gemeinsamen größeren Beratung im Januar 2008 gesprochen, das ist gewiss richtig und wichtig, dass es dazu auch kommt, denn die jüngste Entwicklung im Frauentog ist ja beunruhigend. Nun ist der Pächter der Solar Water World von der Stelle, an der der Touristensteg früher lag und auch wieder liegen könnte, etwas weitergezogen und liegt etwas quer vor dem Pavillon. Hat beim Bezirksamt auch erfolglos um Landzugang nachgesucht. Es bahnt sich dort eine sehr unerquickliche Konkurrenz zwischen beiden Pächtern oder zwischen beiden Interessenten an. Meines Erachtens hat das Bezirksamt unbedingt die Aufgabe, bevor es dort zu einer die ganze Entwicklung nicht befördernde Entwicklung kommt, dort einzugreifen und den Dialog zu moderieren und auch diesen Dialog zu suchen. Ja, ich danke!

Beantwortung Herr BzStR Schneider: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr Groos, ich hab in meinem Leben mindestens schon 150 x vorgenommen, sag nichts, wenn du es nicht 150% weißt. Wenn sie sich noch an den Abend erinnern können, wir haben da gestanden und ich hatte mich dann umgedreht zu einem meiner Mitarbeiter und gefragt, mit welchen Laufzeiten machen wir solche Verträge und dann ist es zu dieser Aussage gekommen, die nicht stimmt, entschuldigen sie bitte. Andererseits, nach der Kenntnis von Verträgen, die seit 90 in den unterschiedlichsten – getrennt noch im Bezirksamt Treptow und Bezirksamt Köpenick – gemacht worden sind, sind solche Mietkonditionen nichts Unübliches. Ich kenne Mietverträge, die sind für 30 Jahre abgeschlossen, es gibt eben aber auch halt relativ kurze Verträge, die nur ein Jahr oder wie auch immer laufen. So eine Option auszusprechen ist auch nichts Unübliches, wenn der Betreiber oder die Betreiberin den wirtschaftlichen Erfolg nicht haben, denk ich mal, ist dieser Vertrag gegebenenfalls auch wieder neu zu verhandeln. Zu der Historie komme ich dann vielleicht zum Schluss. Also, das mit dem öffentlichen Schweigen, das kann ich nicht ganz so nachvollziehen, weil, zumindest aus meiner Erinnerung auch in diesem Rahmen hier in vielen Ausschusssitzungen des Öfteren lang und heftig und auch sehr kontrovers zum Thema Frauentog, zu den Baumaßnahmen, die dort damals von media mare entwickelt worden sind, diskutiert worden sind, das Für und Wider sehr heftig, auch in den, nach meinem Wissen, auch in den entsprechenden Strukturen in der Altstadt von Köpenick diskutiert worden sind und und und …. Wir haben auch immer wieder informiert und da komme ich jetzt sozusagen zu dem Teil der Historie. Als ich mir neulich dann mal diesen Ort kurz angeguckt habe, ist es leider Gottes momentan so, es liegt dann vielleicht auch an der Jahreszeit, dass da sozusagen nicht so viel Tolles momentan zu präsentieren ist, außer, dass das Cafe offen ist und jetzt sozusagen in den letzten Arbeiten Sitzvarianten/Sitzmöglichkeiten unter diesen Baumbestand hergerichtet werden, die dann sicherlich auch erst voll zum Tragen kommen werden, wenn das Wetter mal etwas besser wird. Aber zur Historie: Gemäß BA-Beschluss 123/02 beantragte damals die Stadtplanung die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für den Frauentog unter Einbeziehung der am Standort vorhandenen Solarboot-Tankstelle. Ende 2003 legt das Planungsbüro media mare ein touristisches Entwicklungskonzept vor, dass die Errichtung einer 190 Meter langen öffentlichen Steganlage mit Anlegemöglichkeit für Wassersportler, einen Liegeplatz für den Solarpavillon und bei Bedarf ein Liegeplatz für ein Museumsschiff oder Ähnliches vorgesehen hat. Landseitig sollte ein Funktionsgebäude mit integriertem Sanitärbereich für Wassertouristen und eine öffentliche, behindertengerechte Toilette errichtet werden. Dem künftigen Betreiber soll die Bewirtschaftung der Seepromenade und der geplanten Steganlage einschließlich der Grünpflege der umliegenden Außenanlagen übertragen werden. Im Februar 2006, durch eine damalige Entscheidung in einem Besprechungspunkt im Bezirksamt, wurden wir, meine Fachverwaltung – sprich die Serviceeinheit ZGW – mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach der Suche eines geeigneten Betreibers beauftragt. Die Stadtplanung hat uns damals alle dafür erforderlichen Unterlagen übergeben ‑ darunter auch eine Übersicht von 22 Anwärterinnen und Anwärtern, die an der möglichen Betreibung Seepromenade interessiert sein könnten und gezielt einbezogen werden sollten. In die Vorbereitung und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens war das Planungsbüro media mare einbezogen. Am 02.06.2006 ist im Amtsblatt das Interessenbekundungsverfahren veröffentlich worden. Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens reichten dann 7 potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei uns ein. Im März 2006 gab es nach meinen Informationen dann die Einleitung des Klageverfahrens der Anwohnerinnen und Anwohner zur Errichtung der Steganlage im Frauentog. Zu diesem Zeitpunkt haben die Baumaßnahmen zur Errichtung des Funktionsgebäudes am Frauentog und der Umgestaltung der Grünanlage aber bereits begonnen. Um die nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Geländes an der Müggelheimer Straße gemäß BA-Beschluss 106/2002 und B-Plan XVI-29 B weiter zu verfolgen, war das begonnene Interessenbekundungsverfahren zu den zu realisierenden Teilen fortzuführen und auch zu beenden. Mit Schreiben vom 29.03.2007 wurden 7 Bewerberinnen und Bewerber aus dem Interessenbekundungsverfahren aufgefordert, ihr bereits dargelegtes Konzept zur Betreibung des Frauentog nochmals zu konkretisieren. Den Bewerberinnen wurde u. a. auch mitgeteilt, dass die geplante Steganlage wegen des Klageverfahrens zurzeit nicht realisiert werden kann. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen endete damals am 23.04.2007. 4 Bewerbungen wurden fristgerecht eingereicht. Ich nenne jetzt die Bewerberinnen nicht. Ich hab mich mal erkundigt, da soll man sozusagen mit Firmennennungen vorsichtig sein. Also denken sie sich 1, 2, 3 und 4. Die Bewerbungen zu Nr. 1 und 3 waren unzureichend, enthielten nicht das geforderte Konzept zur Betreibung der Steganlage und des Funktionsgebäudes, so dass diese nicht weiter in Betracht kamen. Der Interessent Nr.2 trifft Aussagen zwar zur Bewirtschaftung des Steges und des Bistros, geht aber über Allgemeinplätze nicht hinaus. Dementsprechend fiel er auch aus der Wertung heraus. Der Bewerber Nr. 4 – hier die Solar Water World AG – unterbreitete ein sehr umfangreiches Konzept zur Bewirtschaftung einer Steganlage und des dazugehörigen Funktionsgebäudes. Es werden konkrete Angebotsideen aufgezeigt, um den Standort möglichst attraktiv zu gestalten. Das Vorhaben, wenn es nicht so spannend ist (sehr unruhig im Saal), wird durch 4 beteiligte Unternehmen, nämlich Composite Technology, Digital Design Solutions, Lago Boats GmbH und die Solar Water World AG, gestützt. Es ist also sozusagen eine gemeinsame Bewerbung von 4 Unternehmen, so dass die entsprechende Leistungsfähigkeit aus unserer Sicht sichergestellt ist. Die Geschäftsidee erschien interessant und ansprechend. Nach eingehender Betrachtung der Beurteilung der vorliegenden Konzepte wurde am 21. Mai 2007 der Zuschlag an die Bewerbung Nr. 4 erteilt. Und dann fing das große Dilemma an. Man kriegte sozusagen in der Firmenstruktur – mal vorsichtig ausgedrückt – eine ziemlich interne Auseinandersetzung, so dass letztendlich ¼ dieser Bewerbungsstruktur nicht mehr zur Verfügung stand und die Rechtsnachfolge ist jetzt bei dieser neuen GmbH, so dass wir hier vor diesem Hintergrund diesen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben.

BzVV: Vielen Dank Herr Schneider!

Nachfrage Herr Groos: Doch, doch, das war natürlich super interessant. Eine Frage möchte ich anschließen. Bestehen nach Ansicht des Bezirksamtes Rechte am Gebäude, die ebenfalls die Nutzungsmöglichkeiten durch den jetzigen Pächter einschränken oder beschränken könnten? Rechte des Architekten beispielsweise.

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Ja, die bestehen selbstverständlich. Es ist ja kein Projekt, was unabhängig von anderen entstanden ist. Es ist ja ein Architektenwettbewerb gewesen. Dieser Bau ist ja Mitbestandteil dieses Wettbewerbs gewesen. So ist es ja, sozusagen von seiner äußeren Gestaltung aber auch von seiner inneren Gestaltung, ist er vorgegeben und so hat er auch zu bleiben. Und da müssen wir auch drauf achten, dass da keine Veränderungen vorgenommen werden. Ansonsten ist an diesem Gebäude nichts zu verändern. Es ist Eigentum des Landes Berlins und ist zur Nutzung einem Nutzer übergeben, wie viele andere Gebäude auch.

BzVV: Vielen Dank Herr Schneider! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit stelle ich fest, dass diese Große Anfrage heute beantwortet wurde.

Ende des Wortprotokolls.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 

 


 
 

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