Auszug - Neues vom Frauentog
Hierzu wurde ein Wortprotokoll am 15.01.2008 erstellt: Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr
Groos, ich weiß jetzt nicht, ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, wie unser
Zeitfonds aussieht, weil, eigentlich hätte ich gerne noch einmal etwas kurz zur
Historie gesagt, aber ich werde vielleicht erst mal die Fragen abarbeiten, die
gestellt sind. Beantwortung der Fragen: 1.
Ist geplant, die neu gestaltete Grünanlage und das neu errichtete
Mehrfunktionsgebäude am Frauentog noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit zu
übergeben? Zu 1.: Das Funktionsgebäude mit den umgebenden Freiflächen
wurde am 02.11.2007 an den künftigen Betreiber übergeben. Der Zugang für die
Öffentlichkeit ist bereits per 10.11.2007 ermöglicht worden. 2.
Wie heißt der Vertragspartner des Bezirksamtes für den Betrieb des
Mehrfunktionsgebäudes? 3.
Welche Laufzeit hat der Vertrag? Zu 2. und zu 3.: Der Vertrag wurde mit Herrn Andreas Fasch aus Hameln
geschlossen. Das Mietverhältnis begann am 01.11.2007 und endet am 31.10.2012.
Herr Fasch ist Geschäftsführer der sich in Gründung befindlichen Central Park
Coepenick GmbH, die das Funktionsgebäude im Frauentog betreibt. 4.
Welche Fläche(n) schließt der Vertrag ein? Zu 4.: An den Betreiber wurde das Funktionsgebäude mit den
umliegenden Freiflächen vermietet. Das Funktionsgebäude umfasst eine
Grundfläche von ca. 123 m2, wovon 62 m2 als Bistro
einschließlich Küchenbereich genutzt werden. Die Freiflächen betragen ca. 2170
m2. Davon werden ca. 150 m2 als Terrasse für den
Ausschank mitgenutzt. Die restlichen Flächen sind prinzipiell der
Öffentlichkeit jederzeit zugänglich zu erhalten und als Seepromenade am
Frauentog freizuhalten. 5.
Sieht der Vertrag bestimmte Nutzungen von Gebäude und Außenbereichen
ausdrücklich vor? Zu 5.: Die eben genannten Freiflächen oder die eben genannten
Flächen – Entschuldigung! – einschließlich des draufstehenden
Funktionsgebäudes wurden zum Betrieb eines Bistros vermietet. Die Nutzung der
befestigten Terrassenflächen für Veranstaltungen ist gestattet. Der Mieter ist
verpflichtet, die Außenanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und
zu halten. Die Erhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegt dem Mieter. Die
Gehölzpflege wird durch den Bezirk, durch die Fachverwaltung Grün, übernommen.
Der vorhandene Charakter einer Grün- und Freifläche als Aufenthaltsbereich zum
Flanieren und Verweilen am Wasser, soll auch hier und wird auch hier weiterhin
dominieren. Weiterhin hat der Mieter die Benutzung einer öffentlichen
behindertengerechten Toilette zu gewährleisten. Die freie Zugänglichkeit zur
Seepromenade ist, wie gesagt, jederzeit zu sichern. 6.
Schließt der Vertrag bestimmte Nutzungen von Gebäude und Außenbereichen
ausdrücklich aus? Zu 6.: Eine andere Nutzung als eben unter Pkt. 5 oder unter
Frage 5 beschrieben, ist ausgeschlossen. So ist u. a. auch das Wohnen auf dem
Grundstück nicht gestattet. 7.
Soll der Frauentog nach Auffassung des Bezirksamtes weiterhin die
zentrale Funktion bei der künftigen wasserseitigen touristischen Erschließung
der Altstadt wahrnehmen? Zu 7.: Ist eindeutig zu sagen „Ja“. Der Frauentog
soll weiterhin als zentraler Anlegeplatz für Wassertouristen zur Aufwertung der
Altstadt beitragen und mit den geplanten Nutzungen die Aufenthaltsqualität
besonders an dieser Stelle erhöhen. 8.
Wenn ja, inwieweit war es dem Bezirksamt möglich, dies bei der
Vertragsgestaltung trotz der unklaren Verhältnisse hinsichtlich der Errichtung
von Steganlagen im Frauentog zu berücksichtigen? Zu 8.: Selbstverständlich mussten wir das berücksichtigen und im
Fall der Errichtung einer Steganlage, wie auch immer, kann der Mietvertrag
durch einen gesonderten Nachtrag ergänzt werden – muss aber nicht!
– in dem die Konditionen und Bestimmungen zur künftigen Stegbetreibung
mit dem Mieter dann zu vereinbaren wären. 9.
Wenn nein, wann wird mit der Erarbeitung einer Alternative zu den
bisherigen Plänen begonnen? Zu 9.: Wir sehen zurzeit – zurzeit! – keine ausdrückliche
Notwendigkeit, Alternativen zu entwickeln, auch so lange dieses Klageverfahren
nicht beendet ist. Die jetzige Ausbaustufe sieht u. a. ja noch vor, dass
unmittelbar an der Uferkante, durch das Anbringen von Stegen – längsseits
auch das Anlegen möglich sein wird. Gegebenenfalls wäre noch zu ergänzen, dass
es ja auch Erfahrungen mit dieser kleineren Steganlage bisher gab und gibt. Und
wir können in der Saison, wenn die Saison im Frühjahr 2008 dann beginnt, hierzu
aus meiner Sicht auch Entscheidungen treffen. 10. Hat das Bezirksamt nach dem
Scheitern des Seebrücken-Konzepts mit konkreten Planungen für eine dezentrale
wasserseitige touristische Erschließung der Altstadt begonnen? Zu 10.: Hab ich eben schon mal gesagt. Ergänzend wäre nur zu
sagen, dass für den Januar 2008 in Zusammenarbeit der Bereiche Stadtplanung,
der Immobilienverwaltung, diverser Senatsverwaltungen und des Wasser- und
Schifffahrtsamtes abgestimmt ist, eine gemeinsame größere Beratung
durchzuführen, um möglichst abschließend mal zu klären, was ist denn wie an
diesem Ort und unter welchen Bedingungen genehmigungsfähig. Es ist mitunter relativ problematisch, eine vernünftige Abstimmung
zwischen Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltung herbeizuführen. Ich sage mal,
das Wasser- und Schifffahrtsamt erteilt Nutzer X eine Genehmigung vor einem
bezirkseigenen Grundstück irgendeine bauliche Anlage zu errichten, ohne diese
Nutzung mit dem Bezirksamt, mit dem Flächeneigentümer, abzustimmen und das
führt dann oftmals auch zu Problemen. Ja, vielleicht erst mal soweit. BzVV: Vielen Dank, Herr Schneider! Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Doch, Herr Groos. Etwas spät –diese Tests
laufend! Aussprache: Herr Groos: Entschuldigung, sollte kein Test
sein. Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, Herr Schneider, ich bedanke mich
ganz ausdrücklich für die, in einigen Punkten neuen oder auch sehr viel
präziseren Angaben. Außerdem ist man ja auch schon vorweihnachtlich gestimmt,
aber ein paar Fragen möchte ich doch damit verbinden. Einmal zu ihrer Antwort
auf die Frage 3. Da hätte ich gerne eine genauere Antwort darauf, warum das
Bezirksamt von der, wie sie selbst anlässlich der Ortsbesichtigung des
Umweltausschusses sagten, üblicherweise vorgesehenen Vertragslaufzeit von 1
– 2 Jahren in diesem Fall abgewichen sind, und ich möchte sie auch in
einem kleinen Punkt korrigieren. Die Vertragslaufzeit, das ist auch richtig,
geht bis zum 31.12.2012, enthält aber zwei jeweils 5-jährige Optionen, die
allein der Vertragspartner zu ziehen berechtigt ist, d. h., der Vertrag läuft,
so dass der Vertragspartner dazu lustig ist, bis zum 31.12.2022. Dann möchte
ich allgemein bemerken, was sie zu Beginn angeführt hatten. Ich hätte es
begrüßt und würde es auch begrüßen, wenn sie noch etwas mehr zur Historie sagen
würden. Das ist zweifelsohne mittlerweile wichtig. Auch diese Große Anfrage hat
ja eine gewisse Historie bereits. Insgesamt möchte ich sagen, dass, ich glaube,
wir uns alle einig sind, dass die Frage der künftigen Nutzung sowohl der
Wasser- als auch der Landflächen am Frauentog für die wassertouristische
Erschließung der Altstadt eine Schlüsselfrage ist. Und gerade, und sie haben es
in ihrer Antwort bestätigt, und gerade weil es sich um eine Schlüsselfrage
handelt, ist es für mich und meine Fraktion unverständlich, warum, wenn nach
langer Suche und in dieser schwierigen Übergangsphase bei der unklaren
Rechtslage, wenn dann ein Investor gefunden ist, wenn ein privater
Vertragspartner gefunden ist, warum das Bezirksamt diesen Umstand nicht nutzt,
um in die Öffentlichkeit zu gehen, um seine eigenen Erwartungen hinsichtlich
der Nutzung dieser Fläche auch zum Ausdruck zu bringen, um etwas darüber zum
Ausdruck zu bringen, was der private Vertragspartner dort beabsichtigt. Denn
das Ergebnis dieses Schweigens in der Öffentlichkeit, dieses öffentlichen
Schweigens sind laut vernehmbare Gerüchte und es ist natürlich wachsende
Unruhe. Sie haben ganz am Ende von der gemeinsamen größeren Beratung im Januar
2008 gesprochen, das ist gewiss richtig und wichtig, dass es dazu auch kommt,
denn die jüngste Entwicklung im Frauentog ist ja beunruhigend. Nun ist der
Pächter der Solar Water World von der Stelle, an der der Touristensteg früher
lag und auch wieder liegen könnte, etwas weitergezogen und liegt etwas quer vor
dem Pavillon. Hat beim Bezirksamt auch erfolglos um Landzugang nachgesucht. Es
bahnt sich dort eine sehr unerquickliche Konkurrenz zwischen beiden Pächtern
oder zwischen beiden Interessenten an. Meines Erachtens hat das Bezirksamt
unbedingt die Aufgabe, bevor es dort zu einer die ganze Entwicklung nicht
befördernde Entwicklung kommt, dort einzugreifen und den Dialog zu moderieren
und auch diesen Dialog zu suchen. Ja, ich danke! Beantwortung Herr BzStR Schneider: Herr Vorsteher, meine Damen und
Herren, Herr Groos, ich hab in meinem Leben mindestens schon 150 x vorgenommen,
sag nichts, wenn du es nicht 150% weißt. Wenn sie sich noch an den Abend
erinnern können, wir haben da gestanden und ich hatte mich dann umgedreht zu
einem meiner Mitarbeiter und gefragt, mit welchen Laufzeiten machen wir solche
Verträge und dann ist es zu dieser Aussage gekommen, die nicht stimmt,
entschuldigen sie bitte. Andererseits, nach der Kenntnis von Verträgen, die
seit 90 in den unterschiedlichsten – getrennt noch im Bezirksamt Treptow
und Bezirksamt Köpenick – gemacht worden sind, sind solche
Mietkonditionen nichts Unübliches. Ich kenne Mietverträge, die sind für 30
Jahre abgeschlossen, es gibt eben aber auch halt relativ kurze Verträge, die
nur ein Jahr oder wie auch immer laufen. So eine Option auszusprechen ist auch
nichts Unübliches, wenn der Betreiber oder die Betreiberin den wirtschaftlichen
Erfolg nicht haben, denk ich mal, ist dieser Vertrag gegebenenfalls auch wieder
neu zu verhandeln. Zu der Historie komme ich dann vielleicht zum Schluss. Also,
das mit dem öffentlichen Schweigen, das kann ich nicht ganz so nachvollziehen,
weil, zumindest aus meiner Erinnerung auch in diesem Rahmen hier in vielen
Ausschusssitzungen des Öfteren lang und heftig und auch sehr kontrovers zum
Thema Frauentog, zu den Baumaßnahmen, die dort damals von media mare entwickelt
worden sind, diskutiert worden sind, das Für und Wider sehr heftig, auch in
den, nach meinem Wissen, auch in den entsprechenden Strukturen in der Altstadt
von Köpenick diskutiert worden sind und und und …. Wir haben auch immer
wieder informiert und da komme ich jetzt sozusagen zu dem Teil der Historie.
Als ich mir neulich dann mal diesen Ort kurz angeguckt habe, ist es leider
Gottes momentan so, es liegt dann vielleicht auch an der Jahreszeit, dass da sozusagen
nicht so viel Tolles momentan zu präsentieren ist, außer, dass das Cafe offen
ist und jetzt sozusagen in den letzten Arbeiten Sitzvarianten/Sitzmöglichkeiten
unter diesen Baumbestand hergerichtet werden, die dann sicherlich auch erst
voll zum Tragen kommen werden, wenn das Wetter mal etwas besser wird. Aber zur
Historie: Gemäß BA-Beschluss 123/02 beantragte damals die Stadtplanung die
Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für den Frauentog unter Einbeziehung
der am Standort vorhandenen Solarboot-Tankstelle. Ende 2003 legt das
Planungsbüro media mare ein touristisches Entwicklungskonzept vor, dass die
Errichtung einer 190 Meter langen öffentlichen Steganlage mit Anlegemöglichkeit
für Wassersportler, einen Liegeplatz für den Solarpavillon und bei Bedarf ein
Liegeplatz für ein Museumsschiff oder Ähnliches vorgesehen hat. Landseitig
sollte ein Funktionsgebäude mit integriertem Sanitärbereich für Wassertouristen
und eine öffentliche, behindertengerechte Toilette errichtet werden. Dem
künftigen Betreiber soll die Bewirtschaftung der Seepromenade und der geplanten
Steganlage einschließlich der Grünpflege der umliegenden Außenanlagen
übertragen werden. Im Februar 2006, durch eine damalige Entscheidung in einem
Besprechungspunkt im Bezirksamt, wurden wir, meine Fachverwaltung –
sprich die Serviceeinheit ZGW – mit der Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens nach der Suche eines geeigneten Betreibers
beauftragt. Die Stadtplanung hat uns damals alle dafür erforderlichen
Unterlagen übergeben ‑ darunter auch eine Übersicht von 22 Anwärterinnen
und Anwärtern, die an der möglichen Betreibung Seepromenade interessiert sein
könnten und gezielt einbezogen werden sollten. In die Vorbereitung und
Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens war das Planungsbüro media mare
einbezogen. Am 02.06.2006 ist im Amtsblatt das Interessenbekundungsverfahren
veröffentlich worden. Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens reichten
dann 7 potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei uns ein. Im
März 2006 gab es nach meinen Informationen dann die Einleitung des
Klageverfahrens der Anwohnerinnen und Anwohner zur Errichtung der Steganlage im
Frauentog. Zu diesem Zeitpunkt haben die Baumaßnahmen zur Errichtung des
Funktionsgebäudes am Frauentog und der Umgestaltung der Grünanlage aber bereits
begonnen. Um die nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Geländes an der
Müggelheimer Straße gemäß BA-Beschluss 106/2002 und B-Plan XVI-29 B weiter zu
verfolgen, war das begonnene Interessenbekundungsverfahren zu den zu
realisierenden Teilen fortzuführen und auch zu beenden. Mit Schreiben vom
29.03.2007 wurden 7 Bewerberinnen und Bewerber aus dem
Interessenbekundungsverfahren aufgefordert, ihr bereits dargelegtes Konzept zur
Betreibung des Frauentog nochmals zu konkretisieren. Den Bewerberinnen wurde u.
a. auch mitgeteilt, dass die geplante Steganlage wegen des Klageverfahrens
zurzeit nicht realisiert werden kann. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen
endete damals am 23.04.2007. 4 Bewerbungen wurden fristgerecht eingereicht. Ich
nenne jetzt die Bewerberinnen nicht. Ich hab mich mal erkundigt, da soll man
sozusagen mit Firmennennungen vorsichtig sein. Also denken sie sich 1, 2, 3 und
4. Die Bewerbungen zu Nr. 1 und 3 waren unzureichend, enthielten nicht das
geforderte Konzept zur Betreibung der Steganlage und des Funktionsgebäudes, so
dass diese nicht weiter in Betracht kamen. Der Interessent Nr.2 trifft Aussagen
zwar zur Bewirtschaftung des Steges und des Bistros, geht aber über
Allgemeinplätze nicht hinaus. Dementsprechend fiel er auch aus der Wertung
heraus. Der Bewerber Nr. 4 – hier die Solar Water World AG –
unterbreitete ein sehr umfangreiches Konzept zur Bewirtschaftung einer
Steganlage und des dazugehörigen Funktionsgebäudes. Es werden konkrete Angebotsideen
aufgezeigt, um den Standort möglichst attraktiv zu gestalten. Das Vorhaben,
wenn es nicht so spannend ist (sehr unruhig im Saal), wird durch 4
beteiligte Unternehmen, nämlich Composite Technology, Digital Design Solutions,
Lago Boats GmbH und die Solar Water World AG, gestützt. Es ist also sozusagen
eine gemeinsame Bewerbung von 4 Unternehmen, so dass die entsprechende
Leistungsfähigkeit aus unserer Sicht sichergestellt ist. Die Geschäftsidee
erschien interessant und ansprechend. Nach eingehender Betrachtung der
Beurteilung der vorliegenden Konzepte wurde am 21. Mai 2007 der Zuschlag an die
Bewerbung Nr. 4 erteilt. Und dann fing das große Dilemma an. Man kriegte
sozusagen in der Firmenstruktur – mal vorsichtig ausgedrückt – eine
ziemlich interne Auseinandersetzung, so dass letztendlich ¼ dieser
Bewerbungsstruktur nicht mehr zur Verfügung stand und die Rechtsnachfolge ist
jetzt bei dieser neuen GmbH, so dass wir hier vor diesem Hintergrund diesen
Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. BzVV: Vielen Dank Herr Schneider! Nachfrage Herr Groos: Doch, doch, das war natürlich super interessant.
Eine Frage möchte ich anschließen. Bestehen nach Ansicht des Bezirksamtes
Rechte am Gebäude, die ebenfalls die Nutzungsmöglichkeiten durch den jetzigen
Pächter einschränken oder beschränken könnten? Rechte des Architekten
beispielsweise. Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Ja, die bestehen
selbstverständlich. Es ist ja kein Projekt, was unabhängig von anderen
entstanden ist. Es ist ja ein Architektenwettbewerb gewesen. Dieser Bau ist ja
Mitbestandteil dieses Wettbewerbs gewesen. So ist es ja, sozusagen von seiner
äußeren Gestaltung aber auch von seiner inneren Gestaltung, ist er vorgegeben
und so hat er auch zu bleiben. Und da müssen wir auch drauf achten, dass da
keine Veränderungen vorgenommen werden. Ansonsten ist an diesem Gebäude nichts
zu verändern. Es ist Eigentum des Landes Berlins und ist zur Nutzung einem
Nutzer übergeben, wie viele andere Gebäude auch. BzVV: Vielen Dank Herr Schneider! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Damit stelle ich fest, dass diese Große Anfrage heute beantwortet wurde. Ende des Wortprotokolls. |
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